Wiedereinstieg im Beruf nach Krankheit
18.09.2023 | Artikel
Die Generali steht nicht nur seinen Kunden_innen, sondern auch seinen Mitarbeiter_innen als Lifetime Partner zur Seite. Unsere Mitarbeiter David und Stefan teilen ihre Erfahrungen zum Wiedereinstieg ins Berufsleben nach einer Krebserkrankung.
Die Generali möchte eine lebenslange Partnerin sein. Nicht nur für ihre Kund_innen, sondern genauso für ihre Mitarbeiter_innen. David und Stefan erlebten das eindrücklich und teilen ihre Geschichten. "Es war echt wunderschön mitzubekommen, wie alle an einem Strang ziehen“, erzählt David. Auch vonseiten des Unternehmens wurden die beiden in sämtlichen Belangen unterstützt: So wurde Stefan beispielsweise bei bürokratischen Angelegenheiten in Bezug auf seine private Krankenversicherung geholfen. „Das zu wissen, hat mir während meiner Chemotherapien sehr geholfen.“ Sechs Monate später sind beide nun vollkommen genesen.
Wenn man sowas selbst mitbekommt, wird einem erst so richtig bewusst, dass die Generali den Slogan ‚Lifetime Partner‘ ernst meint.
Stefan (Generali Mitarbeiter)
Damit der Wiedereinstieg in den Arbeitsalltag nicht überfordert, nützen sie das Angebot der Wiedereingliederungs-Teilzeit. Dabei handelt es sich um ein Modell, das Arbeitnehmer_innen nach einem längeren Krankenstand die Rückkehr an den Arbeitsplatz erleichtern soll und beruht bislang auf Freiwilligkeit der Unternehmen. David bringt es auf den Punkt: Sein Job als Kundenbetreuer macht ihm nach wie vor Spaß – wenn nicht sogar noch mehr als zuvor. Warum? Aufgrund seiner Erkrankung hat er am eigenen Leib erfahren, wie wichtig Versicherungsprodukte sind: „Ich hätte nie gedacht, dass ich von meiner Berufsunfähigkeitsversicherung jemals Gebrauch machen werde. Und schon gar nicht wegen Krebs.“ Und genau diese Erfahrungen teilt er nun mit seinen Kund_innen. Was ihnen die Krankheit gezeigt hat? Zum einen, dass man sich nicht früh genug und vor allem breit genug versichern lassen kann. Zum anderen, dass eine gute Arbeitgeberin enorm wichtig ist – und genau die haben sie in der Generali gefunden.
Häufig gestellte Frage
Nein, sie zahlt auch schon bei einer VORÜBERGEHENDEN (ab 6 Monate, mindestens 50% BU) Berufsunfähigkeit!