Studium & Krankenversicherung: Alles im Blick
02.08.2023 | Artikel
Bin ich als Student_in bei den Eltern mitversichert oder benötige ich eine eigene Krankenversicherung? Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Krankenversicherung für Studierende.
Zum Studienbeginn stehen Sie an der Schwelle zu einem neuen Kapitel in Ihrem Leben – voller Möglichkeiten, Entdeckungen und Herausforderungen. Dabei tauchen allerdings auch einige Fragen auf: „Was passiert, wenn ich krank werde? Bin ich bei meinen Eltern mitversichert oder muss ich mich als Student_in selbst versichern? Welche Versicherungsoptionen gibt es für mich?“
Krankenversicherung für Student_innen in Österreich
Kinder sind bis zum 18. Geburtstag in der gesetzlichen Krankenversicherung der Eltern mitversichert. Das Thema „Krankenversicherung“ begegnet daher den meisten Menschen erst nach dem Schulabschluss. Unter bestimmten Bedingungen lässt sich die gesetzliche Mitversicherung fortsetzen. Studierende können sich auch bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) freiwillig selbst versichern oder zusätzlich eine private Krankenversicherung abschließen.
Diese Optionen gibt es:
- ÖGK-Mitversicherung bei den Eltern, maximal bis zum 27. Geburtstag
- Studentische Selbstversicherung bei der ÖGK
- Freiwillige Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung
- Zusätzlich: private Krankenversicherung für die optimale medizinische Versorgung
ÖGK-Mitversicherung bei den Eltern
Die kostenlose ÖGK-Mitversicherung läuft unter bestimmten Bedingungen auch während des Studiums weiter. Mitversicherte Studierende müssen dazu jährlich die aktuelle Studienbestätigung sowie entsprechende Erfolgsnachweise bei der Gesundheitskasse einreichen, um den Schutz aufrechtzuerhalten.
Studentische Selbstversicherung in Österreich
Studierende, die nicht bei den Eltern mitversichert sind, brauchen eine eigene Krankenversicherung. Für alle Studierenden in Österreich, die an einer Universität oder Fachhochschule eingeschrieben sind, bietet die ÖGK eine Selbstversicherung an.
Freiwillige Selbstversicherung in Österreich bei geringfügiger Beschäftigung
Viele Studierende gehen einer geringfügigen Tätigkeit nach, um sich neben dem Studium etwas dazuzuverdienen. Da solch ein Studentenjob jedoch nicht sozialversicherungspflichtig ist, zahlen sie weder in die gesetzliche Pensionskasse ein, noch sind sie durch die Arbeitgeberin und den Arbeitgeber krankenversichert. Wer also bei einer Nebenbeschäftigung in der gesetzlichen Krankenversicherung der Eltern nicht mitversichert ist, sollte sich ebenfalls selbst versichern.
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Private Krankenversicherung für Student_innen in Österreich
Selbst wenn Sie mitversichert sind oder eine eigene Krankenversicherung in Österreich abgeschlossen haben, leistet die gesetzliche Krankenkasse nicht immer für jede Behandlung. Beim Besuch einer Wahlarztordination bleibt stets ein Selbstbehalt. Denn Wahlärzt_innen dürfen ihre Honorare selbst bestimmen. Der gesetzliche Versicherungsträger kommt aber nur für 80 % der Behandlungskosten auf, die in einer Kassenordination üblich wären.
Mit unserem Smart Beginner-Paket können sich Studierende, die häufig mit einem knappen Budget auskommen müssen, individuell nach ihren Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten versichern. Unser Angebot ermöglicht mit günstigen Prämien den Einstieg in die private Gesundheitsvorsorge. So erhalten Sie bei einem Spitalsaufenthalt zum Beispiel Krankenhaus-Tagegeld. Bei Bedarf können Sie Ihre private Gesundheitsvorsorge später individuell erweitern, ohne dass wir Ihren Gesundheitszustand noch einmal prüfen. Mit der privatärztlichen Option steht es Ihnen beispielsweise frei Ärzt_innen Ihres Vertrauens zu wählen, ohne sich Gedanken darüber machen zu müssen, ob die Ordination über einen Kassenvertrag verfügt.
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Kurzfristige Krankenversicherung für Studierende
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Studentenjob und gesetzliche Versicherung: Was muss ich beachten?
Bei einem Studentenjob beeinflusst die Art des Anstellungsverhältnisses den Versicherungsschutz. Während Studierende mit einer geringfügigen Beschäftigung lediglich unfall-, aber nicht krankenversichert sind, ist ein Teilzeitjob in der Regel sozialversicherungspflichtig. Entscheidend ist die Geringfügigkeitsgrenze. Wer darüber hinaus mehr verdient, ist über die Dienstgeberin und den Dienstgeber krankenversichert und sammelt Beiträge für die gesetzliche Pensionsvorsorge.
Hinweis: Die Geringfügigkeitsgrenze kann auch dann überschritten werden, wenn sich zwei Studentenjobs zeitlich überschneiden. Achten Sie deshalb darauf, dass die Dienstgeberin und der Dienstgeber Sie nach einer Kündigung rechtzeitig abmeldet, um Nachforderungen zu vermeiden.
Häufig gestellte Fragen
Bis zum 18. Geburtstag sind Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung der Eltern grundsätzlich mitversichert. Studierende können die ÖGK-Mitversicherung bis zum 27. Lebensjahr verlängern, wenn sie jedes Jahr die aktuelle Studienbestätigung sowie den Nachweis über den Studienerfolg einreichen.
Ein Studentenjob, bei dem Sie nicht mehr als die Geringfügigkeitsgrenze verdienen, hat keinen Einfluss auf die gesetzliche Mitversicherung bei den Eltern. Wer mehr verdient, ist über die Arbeitgeberin und den Arbeitgeber gesetzlich krankenversichert.
Grundsätzlich sind Studierende bis zum 27. Lebensjahr in der gesetzlichen Krankenversicherung der Eltern mitversichert. Wenn keine ÖGK-Mitversicherung besteht, können sie sich freiwillig selbst versichern. Jedoch übernimmt die Krankenkasse nicht alle Kosten. Die gesetzliche Krankenversicherung in Österreich bezahlt notwendige Behandlungen und Aufenthalte im öffentlichen Krankenhaus sowie Behandlungen bei Kassenärzt_innen.
Zusätzlich kann für Studierende daher eine private Krankenversicherung sinnvoll sein. Mit unseren Gesundheitsvorsorge-Produkten haben Sie Zugang zu Privatspitälern sowie zu Privat- und Wahlärzt_innen in Österreich. Wir übernehmen z.B. auch Kosten für alternativmedizinische ärztliche Behandlungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse oft nicht bezahlt werden.