Was sind die Voraussetzungen für eine Adoption in Österreich?

21.05.2024 | Artikel

Mit einer Adoption können Sie sich Ihren Kinderwunsch erfüllen. Doch welche Schritte sind nötig, um ein Kind zu adoptieren? Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen Adoptiveltern in Österreich erfüllen müssen und welche verschiedenen Arten der Adoption es gibt.

Ein Mädchen malt an einem Tisch.

Für viele Paare beginnt das Familienleben mit der Geburt. Adoptiveltern schlagen einen anderen Weg ein. Eine Adoption in Österreich schließt zahlreiche Behördenwege ein. Außerdem müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um Ihr Adoptivkind in die Arme schließen zu können. Welche das sind, lesen Sie hier.

Was ist eine Adoption?

Rund 100 Kinder werden jährlich in Österreich adoptiert (Stand: 2021). In den meisten Fällen leben sowohl die Adoptiveltern als auch das Adoptivkind vor der Adoption in Österreich (86,7 % der Adoptionen). Nur 13,3 % der Adoptionen erfolgen grenzüberschreitend, das heißt, die Eltern aus Österreich nehmen ein Kind aus einem anderen Land auf. Durch eine Adoption wird ein Kind zu einem vollwertigen Familienmitglied. Rechtlich gesehen ist es dann nicht mehr das Kind der leiblichen Eltern, sondern das Kind der Adoptiveltern. Diese übernehmen die volle Verantwortung für das Wohl dieses Kindes. Aus Sicht des Gesetzgebers gibt es keinen Unterschied zwischen leiblichen Kindern und Adoptivkindern.  

Welche Arten der Adoption gibt es?

In Österreich gibt es verschiedene Arten der Adoption. Die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen unterscheiden sich je nach Form. Dabei stehen unterschiedliche Bedürfnisse und Umstände im Mittelpunkt. Grundsätzlich soll jede Form der Adoption sowohl die Wünsche der leiblichen Eltern als auch des Kindes und der Adoptiveltern berücksichtigen. Hier finden Sie die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Adoption im Überblick.

Inkognitoadoption

Bei einer Inkognitoadoption erfahren die leiblichen Eltern nur grundlegende Informationen über die Adoptiveltern, wie Alter, Beruf und Familienstand. Der Name und der Wohnort der Adoptiveltern bleibt jedoch geheim. Sie adoptieren also „anonym“ (altgriechisch: „ohne Namen“) oder „inkognito“ (lateinisch: „unbekannt“).

Offene Adoption

In einer offenen Adoption wissen die leiblichen Eltern, bei wem und wo ihr Kind lebt. Sie haben die Möglichkeit, in Verbindung zu bleiben oder Kontakt zu dem Kind oder den Adoptiveltern aufzunehmen.  

Halb offene Adoption

Die halb offene Adoption bietet einen Kompromiss zwischen der offenen und der Inkognitoadoption. Die leiblichen Eltern wissen zwar nicht, wo das Kind oder die Adoptiveltern leben. Sie können aber die Adoptivfamilie über die zuständige Behörde kontaktieren, um sich zum Beispiel auf „neutralem Gebiet“ zu treffen oder Briefe und Fotos auszutauschen. 

Stiefkindadoption

Wenn der/die neue Partner_in das Kind eines leiblichen Elternteils adoptiert, spricht man von der Stiefkindadoption. Das stärkt die Beziehung innerhalb der Patchworkfamilie und schafft Verbindlichkeit zwischen Stiefvater oder Stiefmutter und Stiefkind. Das Kind erhält dadurch ein Gefühl der Sicherheit und Geborgenheit. Ein möglicher Grund für die Stiefkindadoption kann zum Beispiel der Tod des anderen leiblichen Elternteils sein. Häufig schlüpft der/die neue Partner_in dann in die Vater- oder Mutterrolle. 

Gut zu wissen: Seit 2013 können auch gleichgeschlechtliche Paare in Österreich eine Stiefkindadoption durchführen, wodurch auch in Patchwork lebende Regenbogenfamilien unterstützt werden.

Fremdkind-Adoption

Das Gegenstück zur Stiefkindadoption ist die Wahlkind- oder Fremdkind-Adoption. Bei dieser Form der Adoption ist kein Elternteil der Adoptiveltern mit dem Adoptivkind verwandt.

Gut zu wissen: Bis zum 31. Dezember 2015 war die sogenannte Fremdkind-Adoption für gleichgeschlechtliche Paare in Österreich verboten. Personen aus der LGBTQI+-Community durften Fremdkind-Adoptionen nur als Einzelpersonen beantragen. Jedoch wird eine Adoption durch eine Einzelperson bis heute nur in seltenen Fällen bewilligt. Inzwischen hat der österreichische Verfassungsgerichtshof aber entschieden: Dass gleichgeschlechtliche Paare kein Wahlkind adoptieren dürfen, ist verfassungswidrig. Seit 2016 dürfen lesbische und schwule Paare in Österreich ebenfalls gemeinsam Fremdkinder adoptieren.

Alternative zur Adoption: Pflegeelternschaft

Eine weitere Möglichkeit, einem Kind ein liebevolles Zuhause zu bieten, ist die Pflegeelternschaft. Hier übernehmen Einzelpersonen oder Paare vorübergehend oder dauerhaft die Pflege und Betreuung eines Kindes, ohne es zu adoptieren. Mit der Pflegeelternschaft können Kinder in einer familiären Umgebung aufwachsen. In Österreich können sowohl Einzelpersonen als auch Paare, einschließlich gleichgeschlechtlicher Paare, Pflegeeltern sein. Die Pflegeeltern werden sorgfältig ausgewählt und durch Kurse auf ihre Aufgabe vorbereitet, damit das Kind die bestmögliche Fürsorge erhält.

Die richtige Anlaufstelle für die Adoption in Österreich finden

In Österreich sind die zuständigen Kinder- und Jugendhilfeträger vor Ort für die Vermittlung von Adoptionen zuständig. Je nach Wohnort wenden Sie sich an:

  • die Bezirkshauptmannschaft in ländlichen Gebieten.
  • den Magistrat in Statutarstädten wie Linz, Graz und Eisenstadt.
  • die MA 11 – Amt für Jugend und Familie in Wien.

Diese Behörden begleiten Sie bei der Adoption, bieten Beratung sowie Unterstützung und helfen Ihnen, den Prozess reibungslos zu gestalten. 

Gut zu wissen: Die Vermittlung selbst ist kostenlos, aber im Verlauf der Adoption fallen in Österreich Kosten in Höhe von etwa 5.000 Euro für Notar und Gericht an.

Welche Voraussetzungen muss ich für eine Adoption erfüllen?

In Österreich können sowohl Paare, unabhängig davon, ob sie in einer Lebensgemeinschaft, eingetragenen Partnerschaft oder Ehe leben, als auch Einzelpersonen ein Kind adoptieren. Die wichtigsten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Adoption sind:

  • Wohl des Kindes: Die Adoption muss dem Wohl des Kindes dienen und beide Partner_innen müssen zustimmen.
  • Elterliche Eignung: Die Behörde prüft die Eignung der Adoptiveltern. Soziale, gesundheitliche, wirtschaftliche und persönliche Aspekte fließen in die Beurteilung ein.
  • Mindestalter: Die Adoptiveltern müssen mindestens 25 Jahre alt sein und sollten älter als das Adoptivkind sein.
  • Vorbereitungskurs: Die Teilnahme am vorbereitenden Adoptionskurs ist verpflichtend.

Gut zu wissen: Gesetzlich gibt es kein Höchstalter für Adoptiveltern, aber die zuständige Behörde achtet unter anderem auf die Belastbarkeit, die Lebensenergie und die persönlichen Fähigkeiten. 

Ablauf der Adoption in Österreich

Eine Adoption beginnt offiziell mit dem Abschluss des Adoptionsvertrags zwischen den Adoptiveltern und dem Adoptivkind oder dessen gesetzlichen Vertretung. Dieser Adoptionsvertrag muss vom Gericht bewilligt werden. Zuständig ist das örtliche Pflegschaftsgericht (Bezirksgericht) am Wohnort des Kindes. Bevor das Gericht der Adoption zustimmt, wird überprüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Für das Bewilligungsverfahren sind außerdem verschiedene Dokumente erforderlich, darunter Meldezettel, Heiratsurkunden oder Staatsbürgernachweise.

Während des Verfahrens kann es zu zusätzlichen Anhörungen kommen. Dabei haben das Adoptivkind, die Kinder- und Jugendhilfeträger und gegebenenfalls auch Pflegeeltern ein Recht auf Anhörung. Sind alle Voraussetzungen erfüllt und stimmt das Gericht zu, ist die Adoption gültig und das Abenteuer Familienalltag beginnt.

Familie heißt: Sicher sein

Als Versicherung ist uns die Sicherheit aller Familien ein Anliegen. Für Familien in Österreich hat Generali spezielle Leistungspakete und Prämien entwickelt, um ihnen unbeschwerte Momente miteinander zu ermöglichen. Im Rahmen der Initiative The Human Safety Net (THSN) setzen wir uns für das Wohlergehen von Familien und Geflüchteten auf der ganzen Welt ein.

Häufig gestellte Fragen zur Adoption

Um ein Kind in Österreich zu adoptieren, müssen Sie mindestens 25 Jahre alt sein und sollten älter als das Adoptivkind sein. Als verpflichtende Voraussetzung gilt der erfolgreiche Abschluss eines Vorbereitungskurses. Zusätzlich überprüft die zuständige Behörde die Eignung der Adoptiveltern unter Berücksichtigung sozialer, gesundheitlicher und wirtschaftlicher Aspekte. Die Adoption muss dem Wohl des Kindes dienen und die Zustimmung aller Beteiligten, einschließlich des Gerichts, erhalten.

Angehende Adoptiveltern durchlaufen Vorbereitungskurse und müssen mehrere Behördenwege erledigen, bis sie bei der zuständigen Behörde als adoptionswillig vorgemerkt sind. Dadurch können Sie mit einer Wartezeit von mindestens zwei bis drei Jahren rechnen.

Die Vermittlung zwischen Adoptiveltern und -kindern durch die zuständigen Behörden ist in Österreich kostenlos. Aber für den Notar und das Gericht fallen Kosten an, sodass Sie vorab etwa 5.000 Euro zur Seite legen sollten, wenn Sie ein Kind adoptieren möchten.


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