Einhaltung der Fürsorgepflicht auf Dienstreisen
Kostenersatz für Heilbehandlungen und Rücktransport
Informationsservice und Notfallnummer
Schutz für Ihre Mitarbeiter_innen im Ausland
Wir helfen Ihnen, für die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter_innen im Ausland vorzusorgen. Die Auslandskrankenversicherung können Sie abschließen für:
- Kurzfristige Aufenthalte (Dienstreisen)
- Aufenthalte länger als 1 Jahr (Entsendungen)
Der Versicherungsschutz umfasst stationäre und ambulante Heilbehandlungen sowie Bergungs- und Transportkosten. Unser Serviceteam ist außerdem rund um die Uhr und von überall auf der Welt für Ihre Mitarbeiter_innen erreichbar: Unter der Generali Notfallnummer erhalten sie Auskunft und Hilfe bei gesundheitlichen Problemen im Ausland. Das Serviceteam organisiert auch medizinisch notwendige Rücktransporte.
Die Generali Notfallnummer:
Inland: 0800 20 444 00
Ausland: 0043 1 20 444 00
Passen Sie den Versicherungsschutz an Ihren Bedarf an
- Dauer: Kurzfristig (bis zu einem Jahr) oder länger als 1 Jahr
- Geltungsbereich: Europa oder weltweit
- Versicherte Personen: Mitarbeiter_innen mit oder ohne Angehörige
Hier finden Sie Informationen zum Download
Optionen und Vergleiche
Wählen Sie den Versicherungsschutz je nach Dauer des Aufenthalts.
- Sichert die Einhaltung der Fürsorgepflicht auf Dienstreisen
- Schutz Ihrer Mitarbeiter_innen bei akuter Erkrankung und Unfall
- Umfasst stationäre und ambulante Heilbehandlung
- Deckt Bergung und Transport sowie Mehrkosten der Rückreise
- Kostenersatz für Nottransport bei medizinischer Notwendigkeit
- Kann auch für aus dem Ausland kommende Personen abgeschlossen werden
- Vorsorge für Ihre ins Ausland entsandten Mitarbeiter_innen
- Schutz Ihrer Mitarbeiter_innen bei Erkrankung und Unfall
- Umfasst stationäre und ambulante Heilbehandlung
- Deckt Bergung und Transport
- Kostenersatz für Nottransport bei medizinischer Notwendigkeit
- Versicherungsschutz auch bei Heimatbesuchen in Österreich und Weiterversicherungsrecht bei endgültiger Heimkehr
Welche Leistungen umfasst die Auslandskrankenversicherung?
Hier finden Sie Beispiele.
Ljuba arbeitet als Außendienstmitarbeiterin und ist deshalb viel auf Reisen. Bei einem Kundentermin in Rom stürzt sie unglücklich und zieht sich dabei Kreuzband- und Meniskusverletzungen zu. Sie wird im nächstgelegenen Krankenhaus stationär aufgenommen und operiert. Nach der Operation wählt sie die Generali Notfallnummer. Ein Arzt der Notfallzentrale setzt sich mit der behandelnden Ärztin in Rom in Verbindung und klärt ab, ob die Versorgungsqualität stimmt. Weil der Krankenhausaufenthalt mehr als 3 Tage dauert, wird der Rücktransport nach Österreich organisiert. Ljuba wird in einem Flugzeug mit Legrest (Beinauflage) und Sanitäterbegleitung zurück nach Hause gebracht.
- Die Kosten für den Verletztentransport in Rom, die Aufenthalts- und Operationskosten des römischen Krankenhauses und die Kosten für den Rücktransport mit Sanitäterbegleitung betragen insgesamt 17.460 Euro. Sie sind durch die Auslandskrankenversicherung, die Ljubas Arbeitgeber abgeschlossen hatte, gedeckt.
- Ohne bestehende Auslandskrankenversicherung hätte der Arbeitgeber für diese Kosten im Rahmen der Fürsorgepflicht selbst aufkommen müssen.
Georg ist 35 Jahre alt, als er von seinem Arbeitgeber für 4 Jahre nach Peking entsendet wird. Das Unternehmen schließt für ihn und seine Familie eine Auslandskrankenversicherung ab. Im 3. Jahr des Auslandsaufenthalts wird bei Georg ein bösartiges Melanom am rechten Unterschenkel entdeckt. Dieses muss sofort in einer Spezialklinik entfernt werden.
- Georg wählt die Notfallnummer und die Generali organisiert für ihn den Krankenhausaufenthalt.
- Mit der Auslandskrankenversicherung fallen für Georg keine Kosten oder Selbstbehalte an. Er kann sich in Ruhe darauf konzentrieren, gesund zu werden.
Weitere Möglichkeiten
Mehr Service für Ihre Prämie
Wir bieten Zusatzleistungen und Informationen rund um die Gesundheit.
Rund um die Uhr für Sie und die Mitarbeiter_innen da: Unser GesundheitsCoaching
Wissenswertes über die Gesundheitsvorsorge lesen Sie hier
Termine bei Privat- und Wahlärzt_innen – bequem über Meine Generali App buchen
Häufig gestellte Fragen
Es gibt keine rechtliche Verpflichtung zum Abschluss einer Auslandskrankenversicherung. Allerdings können Arbeitgeber_innen damit Ihre Fürsorgepflicht auf Dienstreisen sichern und für die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter_innen im Ausland vorsorgen. Mit der Auslandskrankenversicherung gewährleisten Sie die medizinische Versorgung und Rückholung Ihrer Mitarbeiter_innen bei Erkrankung oder Unfall.
Unsere Krankenversicherung für Auslandsaufenthalte und Entsendungen bietet Versicherungsschutz für stationäre und ambulante Heilbehandlungen. Auch Kosten für akute Zahnbehandlungen sind inkludiert. Wir bezahlen auch Kosten für Bergung und medizinisch notwendige Nottransporte. Über die Notfallnummer sind wir weltweit und rund um die Uhr für Sie erreichbar – damit stehen wir Ihnen beratend zur Seite und unterstützen Sie auch organisatorisch.
Unsere Auslandskrankenversicherung können Sie für Dienstreisen und kurzfristige Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr abschließen. Wir bieten aber auch Versicherungsschutz für Entsendungen und Aufenthalte, die länger als 1 Jahr dauern. Während dieser Zeit gilt der vereinbarte Versicherungsschutz.
Die Kosten einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung sind versichert. Die Kosten dafür werden Ihnen ersetzt.
Die Prämie für eine Auslandskrankenversicherung hängt von folgenden Faktoren ab:
- Dauer des Auslandsaufenthalts
- Zeitlicher und örtlicher Geltungsbereich
- Bei Auslandsaufenthalten von mehr als einem Jahr auch von Gesundheitszustand und Alter der versicherten Person