Finanzielle Unterstützung bei Arbeitsunfähigkeit
Ersatz von Einkommensverlusten
Gesundwerden ohne Stress
Einkommensverluste mindern bei Arbeitsunfähigkeit
Das Krankengeld dient zur Abdeckung von Verdienstausfällen und zusätzlichen Ausgaben für die Genesung. So können Sie Ihre Mitarbeiter_innen finanziell entlasten und dabei unterstützen, rasch wieder gesund zu werden. Die Höhe des Krankengeldes können Sie bis zum Einkommen Ihrer Mitarbeiter_innen selbst bestimmen.
Finanzielle Hilfe für Ihre Mitarbeiter_innen
Wir zahlen das vereinbarte Krankengeld für jeden Tag, an dem Ihre Mitarbeiter_innen nicht arbeiten können. Das kann der Fall sein bei:
- Krankheit oder Unfallfolgen
- Medizinisch notwendigen stationären Krankenhausaufenthalten aufgrund von Schwangerschaft und Entbindung
- Rehabilitationsaufenthalten
Hier finden Sie Informationen zum Download
Welche Leistungen deckt das Krankengeld?
Hier finden Sie ein Beispiel.
Emma ist selbstständige Architektin. Auf einer Baustelle löst sich ein Dachziegel und fällt während einer Baubesprechung auf ihren Fuß. Nach einer kurzen Behandlung in der Ambulanz darf Emma ihre Genesung zu Hause antreten. Ihr Krankenstand dauert 12 Tage.
- Emma hat das Krankengeld mit einer Leistung von 100 Euro nach Ablauf einer Karenzfrist von 7 Tagen versichert.
- Ab dem 8. Tag im Krankenstand bezieht Emma 100 Euro pro Tag und kann damit einen Teil ihrer entgangenen Honorare abdecken.
Weitere Möglichkeiten
Häufig gestellte Fragen
Wir empfehlen, die Höhe des Krankengeldes so zu wählen, dass Sie mögliche Einkommensverluste im Fall einer längeren Arbeitsunfähigkeit auffangen können. Der Betrag sollte also Ihrem durchschnittlichen täglichen Einkommen entsprechen.
Das vereinbarte Krankengeld wird bezahlt:
- bei völliger Arbeitsunfähigkeit,
- nach Ablauf der vereinbarten Wartezeit und
- bei Nachweis der Arbeitsunfähigkeit.
Auch bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit bekommen Sie Krankengeld. In diesem Fall zahlen wir einen Prozentsatz des vereinbarten Betrags, der dem Grad der Arbeitsunfähigkeit entspricht.
Das Krankengeld wird ausbezahlt, solange Sie arbeitsunfähig sind – jedoch für maximal 365 Tage innerhalb von 3 Versicherungsjahren. Der Anspruch auf Krankengeld endet mit dem nachgewiesenen letzten Tag der Arbeitsunfähigkeit oder bei Erreichen des Pensionsalters.
Die Prämie einer Krankengeld-Versicherung hängt von Ihrem Alter und Ihrem Gesundheitszustand ab. Außerdem richtet sich die Prämie nach Ihrer Berufsgruppe, der gewählten Höhe des Krankengeldes und der vereinbarten Wartezeit.