Telemedizinische Beratung und Betreuung
Vorsorgeuntersuchungen
BINDUNG VON MITARBEITER_INNEN
Freie Arztwahl
Mit der Privatarzt-Versicherung entscheiden Ihre Mitarbeiter_innen selbst, wem sie ihre Gesundheit anvertrauen. Wir ersetzen die Honorare für schul- und alternativmedizinische Behandlungen. Ärztlich verordnete Medikamente und Heilbehelfe (z. B. Brillen oder Hörapparate) werden ebenfalls von uns bezahlt.
Damit Ihre Mitarbeiter_innen gesund werden und bleiben, ersetzen wir auch
- Maßnahmen zur Gesundheitsförderung (z. B. Ernährungsberatung, Shiatsu-Massagen, Schutzimpfungen)
- Psychotherapeutische und psychologische Behandlungen
- Physiotherapie
Hier finden Sie Informationen zum Download
Optionen und Vergleiche
Je nach Tarif beinhaltet die MedCare: Privatarzt-Versicherung folgende Leistungen.
Leistungsbeschreibung | Privatarzt | Privatarzt & Alternative Vorsorge | |
---|---|---|---|
Honorare von Privat- und Wahlärzt_innen (Ärzt_innen ohne Kassenvertrag) | |||
Honorare für Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen | |||
Operationen in einer ärztlichen Praxis | |||
Alternativmedizinische ärztliche Behandlungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung oft nicht bezahlt werden (z. B. Homöopathie, Traditionelle Chinesische Medizin und Akupunktur) | |||
Telemedizinische Beratung und Betreuung (z. B. per Skype oder E-Mail) | |||
Kosten für ärztlich verordnete Heilbehandlungen (z. B. physikalische Therapien, Physiotherapien, Logopädie, Heilmassagen, Beistand durch Hebammen) | |||
Kosten für Maßnahmen zur Gesundheitsförderung (z.B. Massagen, Schutzimpfungen - auch Reiseimpfungen, sportmedizinische Tests, ärztlich verordnete Nahrungsergänzungsmittel, Kosten eines Erste-Hilfe-Kurses) | |||
Kosten für Psycholog_innen und Psychotherapeut_innen | |||
Ärztlich verordnete Medikamente und homöopathische Arzneien | |||
Kosten für ärztlich verordnete Heilbehelfe (z. B. Hörgeräte, Brillen und Kontaktlinsen) |
Privatarzt | Privatarzt & Alternative Vorsorge | |
---|---|---|
Kosten für ärztlich verordnete Heilbehandlungen (z. B. physikalische Therapien, Physiotherapien, Logopädie, Heilmassagen, Beistand durch Hebammen) | ||
Kosten für Maßnahmen zur Gesundheitsförderung (z.B. Massagen, Schutzimpfungen - auch Reiseimpfungen, sportmedizinische Tests, ärztlich verordnete Nahrungsergänzungsmittel, Kosten eines Erste-Hilfe-Kurses) | ||
Kosten für Psycholog_innen und Psychotherapeut_innen | ||
Ärztlich verordnete Medikamente und homöopathische Arzneien | ||
Kosten für ärztlich verordnete Heilbehelfe (z. B. Hörgeräte, Brillen und Kontaktlinsen) |
Welche Leistungen umfasst die Privatarzt-Versicherung?
Hier finden Sie ein Beispiel.
Lukas arbeitet als Marketingmanager bei einem Lebensmittelkonzern. Sein Arbeitgeber hat für ihn und seine Kolleg_innen eine Privatarzt-Versicherung abgeschlossen.
In seiner Freizeit ist Lukas gerne sportlich aktiv. Während einem Urlaub in Österreich spürt er beim Laufen einen Schmerz in der Achillessehne. Er vereinbart einen Termin bei einem Spezialisten, der eine Entzündung der Achillessehne diagnostiziert.
- Seine Privatarzt-Versicherung übernimmt das Honorar des Wahlarztes.
- Auch die Kosten für physikalische Therapien und Akupunktur werden ersetzt.
Zusatzbausteine
Mit MedCare: Option auf Privatarzt können Sie Ihre Gesundheitsvorsorge innerhalb der Optionslaufzeit flexibel anpassen. Dabei sparen Sie sich eine erneute Gesundheitsprüfung.
Leistungen
- 10-jährige Optionslaufzeit (verlängerbar maximal bis zum Alter von 60 Jahren)
- Flexible Erweiterung Ihres Versicherungsschutzes (z. B. zusätzliche Leistungen und höhere Versicherungssummen)
- Jeweils zum Monatsersten mit 6-monatiger Wartezeit
- Ohne erneute Gesundheitsprüfung
Weitere Möglichkeiten
Mehr Service für Ihre Prämie
Wir bieten Zusatzleistungen und Informationen rund um die Gesundheit
Rund um die Uhr für Sie und die Mitarbeiter_innen da: Unser GesundheitsCoaching
Wissenswertes über die Gesundheitsvorsorge lesen Sie hier
Termine bei Privat- und Wahlärzt_innen – bequem über Meine Generali App buchen
Häufig gestellte Fragen
Kassenärzt_innen sind Fachärzt_innen, die einen Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen haben. Leistungen von Kassenärzt_innen werden direkt mit der jeweiligen Krankenkasse abgerechnet. Privat- und Wahlärzt_innen arbeiten ohne Kassenvertrag und können ihre Honorare und Leistungen individuell festlegen. Die Behandlungskosten müssen Sie daher zunächst selbst bezahlen. Danach können Sie die Kosten zur Rückerstattung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Jedoch werden die Behandlungskosten von der Krankenkassa oft nur teilweise übernommen. Eine volle Kostenerstattung ist meist nur über die private Krankenversicherung möglich.
Unsere Privatarzttarife decken auch die Honorare von privaten Kinderärzt_innen. So können Sie Ihr versichertes Kind von dem oder der Ärzt_in Ihres Vertrauens behandeln lassen. Die Kosten für erbrachte Leistungen erstatten wir bis zur gewählten Jahreshöchstleistung pro Kalenderjahr.
Bitte reichen Sie Ihre Rechnung zuerst bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein. Wenn die gesetzliche Krankenkasse einen Teil der Kosten übernimmt, zahlen wir den Restbetrag zu 100 Prozent. Falls die gesetzliche Krankenkasse keine Kosten übernimmt, zahlen wir 80 Prozent des Rechnungsbetrags. Insgesamt ersetzen wir Kosten bis zur vereinbarten Jahreshöchstleistung pro Kalenderjahr.