Flexibler Versicherungsschutz
Abwehr von Forderungen
Finanzielle Absicherung
Kostenschutz für Freiberufler_innen und Selbstständige
Selbst bei größter Genauigkeit können Fehler passieren. Wir springen ein, falls daraus Schadenersatzansprüche entstehen. Die Berufshaftpflichtversicherung prüft, ob und in welcher Höhe Schadenersatzpflicht besteht. Wenn die Forderungen unberechtigt sind, helfen wir Ihnen, sie abzuwehren. Bei gerechtfertigten Ansprüchen übernehmen wir den Schadenersatz. So schützen wir Freiberufler_innen und Selbstständige im Schadenfall.
Manchmal treten Schäden, die während der versicherten Tätigkeit verursacht wurden, erst später auf. Darum versichern wir Sie auch über das Vertragsende hinaus – über die Dauer entscheiden Sie.
Produkt-Highlights
- Schutz vor den finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Deckung von Schadenersatzpflichten bei Verschulden von Angestellten oder Hilfskräften
- Abwehr von unbegründeten Forderungen
Optionen und Vergleiche
Wir bieten berufsspezifische Lösungen, die auf die Risiken Ihrer Tätigkeit zugeschnitten sind.
- Versichert z. B. Masseur_innen, Krankenpfleger_innen, Psychotherapeut_innen und Physiotherapeut_innen
- Erste-Hilfe-Leistungen sind weltweit mitversichert
- Gilt auch für Forschungs- und Lehrtätigkeiten
- Schutz bei der Verfassung von Projekten, Plänen und Leistungsverzeichnissen
- Die Tätigkeit von außergerichtlichen Gutachter_innen ist mitversichert
- Gilt auch für die Beratung in Angelegenheiten des Fachgebiets
- Versicherungsschutz für alle Tätigkeiten als Rechtsanwält_in
- Gilt auch für Treuhandschäden
- Tätigkeiten von Insolvenzverwalter_innen sind mitversichert
Welche Schäden deckt die Berufshaftpflichtversicherung?
Hier finden Sie Beispiele.
Christina ist Ärztin. Einer ihrer Patienten behauptet zu Unrecht, ihr sei bei der Operation ein Kunstfehler unterlaufen.
- Die Haftpflichtversicherung übernimmt die außergerichtlichen Kosten zur Abwehr der behaupteten Schadenersatzforderung.
- Wenn erfoderlich, werden auch gerichtliche Kosten bezahlt.
Einem Angestellten von Ulrichs Planungsbüros unterläuft ein Vermessungsfehler, der zu einer Schadenersatzforderung führt.
- Die Haftpflichtversicherung prüft die Schadenersatzforderung.
- Die gerechtfertigten Ansprüche des Geschädigten werden übernommen.
Johannes ist ein Rechtsanwalt, der von seinen Klient_innen vor allem für seine Gewissenhaftigkeit geschätzt wird. Er durchlebt gerade eine schwierige Phase in seinem Privatleben, als er für eine Klientin eine Frist übersieht. Dadurch können die Ansprüche seiner Klientin nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden. Es kommt zu einer Schadenersatzforderung.
- Die Berufshaftpflichtversicherung prüft den Anspruch der Klientin und stellt fest, dass er berechtigt ist.
- Wir übernehmen die Schadenersatzzahlung in voller Höhe.
Weitere Möglichkeiten
Häufig gestellte Fragen
Als Unternehmer_in tragen Sie die Verantwortung für Schäden, die durch Ihre Berufstätigkeit oder Ihre Produkte entstehen. Wenn Sie sich vor diesem Risiko schützen möchten, ist eine Berufshaftpflichtversicherung sinnvoll. Denn sie übernimmt gerechtfertigte Schadenersatzansprüche. Außerdem hilft sie dabei, ungerechtfertigte Forderungen abzuwehren.
Für einige Berufsgruppen ist die Berufshaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben — z. B. für Ärzt_innen, Rechtsanwält_innen, Steuerberater_innen.
Die Haftpflichtversicherung übernimmt gerechtfertigte Schadenersatzansprüche, die durch Ihre Berufstätigkeit oder Ihre Produkte entstehen. Außerdem hilft sie Ihnen dabei, ungerechtfertigte Forderungen abzuwehren.
Grundsätzlich bietet die Haftpflichtversicherung finanziellen Schutz vor gerechtfertigten Schadenersatzansprüchen. Außerdem hilft sie dabei, ungerechtfertigte Forderungen abzuwehren.
Die Berufshaftpflichtversicherung sichert Freiberufler_innen oder Selbständige ab und ist für manche Berufsgruppen gesetzlich vorgeschrieben — z. B. für Ärzt_innen, Rechtsanwält_innen und Ziviltechniker_innen. Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt dagegen Unternehmen mitsamt ihren Mitarbeiter_innen.