Inkasso-Rechtsschutz
Rechtsberatung
Rechtsschutz-Module
Finanziell abgesichert bei Rechtsstreitigkeiten
Manchmal lassen sich rechtliche Probleme mit Kund_innen, Lieferant_innen oder Mitarbeiter_innen außergerichtlich nicht klären. Für diese Fälle schafft die betriebliche Rechtsschutzversicherung eine finanzielle Absicherung. Sie ersetzt Unternehmen die Kosten, die bei einem Rechtsstreit entstehen.
Diese Kosten sind versichert
- Beratung durch Rechtsanwält_innen
- Anwaltliche Vertretung vor Behörden und Gericht
- Verfahrenskosten und Gerichtsgebühren
- Sachverständigen-Honorare (bei Gericht)
Inkasso-Rechtsschutz
Sie können ganz einfach Ihre offenen unbestrittenen Forderungen an ein mit uns kooperierendes konzessioniertes Inkassoinstitut übergeben.
Ihre Vorteile im Überblick:
- Liquiditätssicherung
- Kostenreduktion in der Buchhaltung
- Hohe Einbringlichkeitsquote Ihrer ausständigen Forderungen
- Alle Inkassofälle in Österreich über 20 EUR ohne Limitierung der Anzahl
- Einfache Übergabe der Inkasso-Fälle an konzessioniertes Inkassoinstitut
Die Kooperation der Generali mit einem Inkassoinstitut sichert Ihnen professionelles Forderungsmanagement Ihrer Inkassofälle gegenüber Schuldner_innen mit Sitz in Österreich.
Hier finden Sie Informationen zum Download
Welche Leistungen umfasst die Rechtsschutzversicherung?
Hier finden Sie Beispiele.
Rosina führt ein Unternehmen. Ein Kunde ihres versicherten Betriebs beschädigt das Betriebsinventar bzw. -eigentum. Er weigert sich, den Schaden zu begleichen.
- Mit dem Schadenersatz-Rechtsschutz setzt Rosina ihre Ansprüche bei Gericht durch.
- Wir tragen das Kostenrisiko bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Matthias ist Geschäftsführer eines Handelsunternehmens. Ein Mitarbeiter stürzt am Weg ins Lager auf einer beschädigten Treppe und verletzt sich dabei. Es wird ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Matthias muss sich im gerichtlichen Vorverfahren und im Strafverfahren durch einen Anwalt verteidigen lassen.
- Mit dem Straf-Rechtsschutz setzt Matthias sein Recht bei Gericht durch.
- Wir übernehmen die Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Anton betreibt eine Tischlerei und verletzt sich. Die AUVA erkennt den Unfall nicht als Arbeitsunfall an und lehnt die Zahlung einer Unfallrente ab. Anton fordert eine Unfallrente.
- Mit dem Sozialversicherungs-Rechtsschutz setzt Anton seine Ansprüche bei Gericht durch.
- Wir tragen das Kostenrisiko bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Marta führt einen Schneiderbetrieb. Als sie einen Mitarbeiter kündigt, stellt er ungerechtfertigte Forderungen an ihren versicherten Betrieb.
- Mit dem Arbeitsgerichts-Rechtsschutz setzt Marta ihr Recht bei Gericht durch.
- Wir tragen die Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
In Helgas Lebensmittelgeschäft wurde eine Bankomatkassa installiert. Die Kassa funktioniert nur wenige Tage und das verantwortliche Unternehmen will die Reparaturkosten nicht übernehmen.
- Mit dem allgemeinen Vertrags-Rechtsschutz setzt Helga ihre Ansprüche bei Gericht durch.
- Wir tragen das Kostenrisiko bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Utes Unternehmen kauft Ware zur Weiterverarbeitung in ihrem Betrieb. Nach Erhalt der Lieferung werden Qualitätsmängel festgestellt und sie verlangt die Lieferung einer einwandfreien Ware. Der Lieferant weigert sich.
- Mit dem allgemeinen Vertrags-Rechtsschutz setzt Ute ihre Ansprüche bei Gericht durch.
- Wir tragen das Kostenrisiko bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Weitere Möglichkeiten
Wir decken im Schadenfall die Ersatzansprüche an Ihr Unternehmen. Unberechtigte Forderungen wehren wir für Sie ab.
wird nicht benötigt, weil wir keinen Teaser dafür haben.
Mehr Service für Ihre Prämie
Mit unseren Zusatzservices helfen wir Ihnen, betriebliche Gefahren frühzeitig zu erkennen.
Erstellen Sie eine Risikoanalyse zu Ihrer IT-Sicherheit
Häufig gestellte Fragen
Versichert ist der bzw. die Versicherungsnehmer_in im versicherten Betrieb. Zusätzlich erstreckt sich der
- Schadenersatz-Rechtsschutz,
- Straf-Rechtsschutz und
- Sozialversicherungs-Rechtsschutz
auf alle Arbeitnehmer_innen und Versicherungsfälle, die mit dem Betrieb oder der Tätigkeit für den Betrieb unmittelbar zusammenhängen oder auf dem direkten Weg von und zur Arbeitsstätte eintreten. Deckungsansprüche gegenüber dem Versicherer können nur mit Zustimmung des bzw. der Versicherungsnehmer_in geltend gemacht werden.
Für die Rechtsschutzversicherung gelten bei Abschluss bestimmte Wartefristen. Das bedeutet, es gibt ab Vertragsbeginn keinen Versicherungsschutz für Schadenfälle, die vor Ende dieser Frist eingetreten sind.
3 Monate Wartefrist
- Arbeitsgerichts-Rechtsschutz
- Sozialversicherungs-Rechtsschutz
- Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz
- Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete
- Steuergerichts-Rechtsschutz