Kfz-Haftpflicht

Wir leisten, wenn durch Ihr Firmenfahrzeug Schäden an fremdem Eigentum entstehen oder Personen verletzt werden.

VARIABLE VERSICHERUNGSSUMME

Wählen Sie zwischen 7,79, 15, 20 oder 30 Millionen Euro

FUHRPARK-PAKET ZUM FIXTARIF

Für Klein- und Mittelbetriebe mit 3 bis 20 Fahrzeugen

UMWELT-AKTIV BONUS

Für Pkw mit geringem CO2-Ausstoß oder Elektroantrieb

Sicher unterwegs

Im Straßenverkehr können schon kleine Missgeschicke mit Ihren Firmenfahrzeugen große Schäden verursachen. Darum ist die Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Sie ersetzt Schäden, die anderen Personen durch Ihr Firmenfahrzeug entstehen, und schützt Sie und das Unternehmen bei ungerechtfertigten finanziellen Forderungen.

Variable Versicherungssumme

Unsere Erfahrung zeigt: Bei Unfällen mit Personenschäden reicht der gesetzliche Versicherungsrahmen manchmal nicht aus. Darum können Sie Ihre Versicherungssumme bei uns auf bis zu 30 Millionen Euro erhöhen.

Fuhrpark-Paket zum Fixtarif

Wie umfassend Sie Ihren Fuhrpark absichern möchten, entscheiden Sie als Unternehmer_in. Die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung können Sie z. B. mit einem Voll- oder Teilkaskoschutz, Insassenschutz, oder einer Pannen- und Unfallhilfe ergänzen.

  • Speziell für Klein- und Mittelbetriebe mit 3 bis 20 Kraftfahrzeugen
  • Fixprämie je Kraftfahrzeug ohne Bonus-Malus-System
  • Keine Prämienerhöhung bei Versicherungsschäden

Das Fuhrpark-Paket gilt für Pkw oder Lkw bis 1,5t Nutzlast — ohne besondere Verwendung, bei land- und forstwirtschaftlicher Verwendung oder Werksverkehr.

Umwelt-Aktiv Bonus

Gilt für Pkw/Kombi und Wohnmobile bis 3,5 t Gesamtgewicht ab Erstzulassung 1. Oktober 2020. Mit CO2-Ausstoß bis 120 g/km 10 Prozent Rabatt, CO2-Ausstoß bis 100 g/km oder Antriebsart Elektro 20 Prozent Rabatt.

Änderung der motorbezogenen Versicherungssteuer

Die motorbezogene Versicherungssteuer muss gemeinsam mit der Versicherungsprämie der Kfz-Haftpflichtversicherung vom Versicherer eingehoben werden. Mit 1. April 2025 gilt die Steuer auch für in Österreich zugelassene Kraftfahrzeuge mit Elektroantrieb.

Konkrete Informationen zur Änderung der motorbezogenen Versicherungssteuer haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Hier finden Sie Informationen zum Download

Welche Schäden bezahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung?

Hier finden Sie ein Beispiel.

Herbert hat es eilig. Auf dem Weg zu einem Kundentermin übersieht er mit dem Firmenauto einen Fußgänger und stößt ihn nieder. Der Fußgänger erleidet einen Rippenbruch und wird 2 Wochen krankgeschrieben.

  • Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Firmenautos übernimmt das Schmerzensgeld.
  • Sie übernimmt auch den Verdienstentgang des Fußgängers.

Zusatzbausteine

Mit diesen Bausteinen können Sie den Versicherungsschutz Ihrer Firmenautos individuell erweitern.

Ein Unfall oder eine Autopanne ist schnell passiert. Damit Sie gut versorgt werden, organisieren wir Soforthilfe am Schadenort. Außerdem übernehmen wir die Kosten für die Weiterfahrt oder notwendige Übernachtung. Die Tip&Tat Notrufzentrale ist rund um die Uhr für Sie erreichbar. So stellen wir sicher, dass unsere Hilfe dort ankommt, wo sie gebraucht wird.

Leistungen

  • Mobilitäts- und Unfallhilfe am Schadenort
  • Abschleppen nach Panne oder Unfall
  • Bergung: Wir übernehmen Organisation und Kosten
  • Mietwagen bei Fahrzeugausfall nach Panne oder Unfall
  • Übernachtung bei Fahrzeugausfall

Tip&Tat KfzAktiv Plus kann in Verbindung mit einer Kfz-Haftpflicht- oder Kaskoversicherung für Pkw, Lkw bis 1,5 t Nutzlast ohne besondere Verwendung, Wohnmobile bis 3,5 t Gesamtgewicht und einspurige Kraftfahrzeuge abgeschlossen werden.

Hier finden Sie Informationen zum Download

Weitere Möglichkeiten

Mehr Service für Ihre Prämie

Bestellen Sie Ihre internationale Versicherungskarte

Nutzen Sie den Kfz-Zulassungsservice der Generali

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Häufig gestellte Fragen

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn Sie Ihr Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr lenken möchten. Sie leistet, wenn mit Ihrem Fahrzeug andere Personen verletzt oder fremde Sachen beschädigt werden. Außerdem hilft sie bei der Abwehr von ungerechtfertigten Schadenersatzforderungen – auch vor Gericht. Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung ist der Abschluss von Teil- und Vollkaskoversicherungen freiwillig. Kaskoversicherungen ersetzen Schäden am eigenen Fahrzeug.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn Sie Ihr Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr lenken möchten. Sie leistet, wenn mit Ihrem Fahrzeug andere Personen verletzt oder fremdes Eigentum beschädigt wird. Außerdem hilft sie bei der Abwehr von ungerechtfertigten Schadenersatzforderungen – auch vor Gericht.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn Sie Ihr Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr lenken möchten. Sie leistet, wenn mit Ihrem Fahrzeug andere Personen verletzt oder fremde Sachen beschädigt werden. Außerdem hilft sie bei der Abwehr von ungerechtfertigten Schadenersatzforderungen – auch vor Gericht. Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung ist der Abschluss von Teil- und Vollkaskoversicherungen freiwillig. Kaskoversicherungen ersetzen Schäden am eigenen Fahrzeug.