VARIABLE VERSICHERUNGSSUMME
FUHRPARK-PAKET ZUM FIXTARIF
UMWELT-AKTIV BONUS
Sicher unterwegs
Im Straßenverkehr können schon kleine Missgeschicke mit Ihren Firmenfahrzeugen große Schäden verursachen. Darum ist die Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Sie ersetzt Schäden, die anderen Personen durch Ihr Firmenfahrzeug entstehen, und schützt Sie und das Unternehmen bei ungerechtfertigten finanziellen Forderungen.
Variable Versicherungssumme
Unsere Erfahrung zeigt: Bei Unfällen mit Personenschäden reicht der gesetzliche Versicherungsrahmen manchmal nicht aus. Darum können Sie Ihre Versicherungssumme bei uns auf bis zu 30 Millionen Euro erhöhen.
Fuhrpark-Paket zum Fixtarif
Wie umfassend Sie Ihren Fuhrpark absichern möchten, entscheiden Sie als Unternehmer_in. Die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung können Sie z. B. mit einem Voll- oder Teilkaskoschutz, Insassenschutz, oder einer Pannen- und Unfallhilfe ergänzen.
- Speziell für Klein- und Mittelbetriebe mit 3 bis 20 Kraftfahrzeugen
- Fixprämie je Kraftfahrzeug ohne Bonus-Malus-System
- Keine Prämienerhöhung bei Versicherungsschäden
Das Fuhrpark-Paket gilt für Pkw oder Lkw bis 1,5t Nutzlast — ohne besondere Verwendung, bei land- und forstwirtschaftlicher Verwendung oder Werksverkehr.
Umwelt-Aktiv Bonus
Gilt für Pkw/Kombi und Wohnmobile bis 3,5 t Gesamtgewicht ab Erstzulassung 1. Oktober 2020. Mit CO2-Ausstoß bis 120 g/km 10 Prozent Rabatt, CO2-Ausstoß bis 100 g/km oder Antriebsart Elektro 20 Prozent Rabatt.
Änderung der motorbezogenen Versicherungssteuer
Für Neuzulassungen seit 1. Oktober 2020 gilt: Je umweltfreundlicher Ihr Fahrzeug, desto niedriger die Steuer. Denn in die Berechnung der motorbezogene Versicherungssteuer wird nun auch der Schadstoffausstoß (CO2) miteinbezogen.
Die Formel zur Berechnung lautet:
(kW – 65) * 0,72 + (CO2 – 115) * 0,72 = monatliche motorbezogene Versicherungssteuer
Für beide Variablen, kW und CO2 (g/km), gilt ein Mindeststeuersatz von 7,20 Euro pro Monat.
Beginnend mit dem 1. Jänner 2021 werden jährlich der CO2-Wert 115 Gramm pro Kilometer um den Wert 3 und der Wert 65 Kilowatt um den Wert 1 abgesenkt.
Als Beispiel für Erstzulassungen ab dem 01. Jänner 2022 lautet die Formel:
(kW – 63) * 0,72 + (CO2 – 109) * 0,72 = monatliche motorbezogene Versicherungssteuer
Elektrofahrzeuge sind von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit.
Bei Hybridfahrzeugen und Range-Extendern ist die Motorleistung des Verbrennungsmotors zur Berechnung heranzuziehen.
Für Motorräder gilt folgende Formel:
((Hubraum - 52) * 0,014 + (CO2 in g/km - 52) * 0,2).
Die Steuer wird unter Berücksichtigung des Hubraums und der CO2-Emissionen berechnet.
Weitere Informationen zur Änderung der motorbezogenen Versicherungssteuer hat unser Kooperationspartner ÖAMTC hier für Sie zusammengefasst.Hier finden Sie Informationen zum Download
Welche Schäden bezahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung?
Hier finden Sie ein Beispiel.
Herbert hat es eilig. Auf dem Weg zu einem Kundentermin übersieht er mit dem Firmenauto einen Fußgänger und stößt ihn nieder. Der Fußgänger erleidet einen Rippenbruch und wird 2 Wochen krankgeschrieben.
- Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Firmenautos übernimmt das Schmerzensgeld.
- Sie übernimmt auch den Verdienstentgang des Fußgängers.
Zusatzbausteine
Ein Unfall oder eine Autopanne ist schnell passiert. Damit Sie gut versorgt werden, organisieren wir Soforthilfe am Schadenort. Außerdem übernehmen wir die Kosten für die Weiterfahrt oder notwendige Übernachtung. Die Tip&Tat Notrufzentrale ist rund um die Uhr für Sie erreichbar. So stellen wir sicher, dass unsere Hilfe dort ankommt, wo sie gebraucht wird.
Leistungen
- Mobilitäts- und Unfallhilfe am Schadenort
- Abschleppen nach Panne oder Unfall
- Bergung: Wir übernehmen Organisation und Kosten
- Mietwagen bei Fahrzeugausfall nach Panne oder Unfall
- Übernachtung bei Fahrzeugausfall
Tip&Tat KfzAktiv Plus kann in Verbindung mit einer Kfz-Haftpflicht- oder Kaskoversicherung für Pkw, Lkw bis 1,5 t Nutzlast ohne besondere Verwendung, Wohnmobile bis 3,5 t Gesamtgewicht und einspurige Kraftfahrzeuge abgeschlossen werden.
Tip&Tat KfzAktiv Plus
Hier finden Sie Informationen zum Download
Weitere Möglichkeiten
Häufig gestellte Fragen
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn Sie Ihr Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr lenken möchten. Sie leistet, wenn mit Ihrem Fahrzeug andere Personen verletzt oder fremdes Eigentum beschädigt wird. Außerdem hilft sie bei der Abwehr von ungerechtfertigten Schadenersatzforderungen – auch vor Gericht.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn Sie Ihr Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr lenken möchten. Sie leistet, wenn mit Ihrem Fahrzeug andere Personen verletzt oder fremde Sachen beschädigt werden. Außerdem hilft sie bei der Abwehr von ungerechtfertigten Schadenersatzforderungen – auch vor Gericht. Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung ist der Abschluss von Teil- und Vollkaskoversicherungen freiwillig. Kaskoversicherungen ersetzen Schäden am eigenen Fahrzeug.