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Informationen und Service-Angebote zu Ihrer Versicherung finden Sie hier.

Informationen zur Vorsorge

Hier finden Sie einen Überblick über die Leistungen Ihrer Versicherung. Außerdem erfahren Sie, wie Nachhaltigkeit in den Deckungsstöcken berücksichtigt wird.

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Informationen zum Rechtsschutz

Hier finden Sie die Leistungen Ihrer Versicherung im Überblick.

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Abfertigung Neu

Bei der Abfertigung Neu wird das Geld für die Abfertigung nicht mehr im Unternehmen angespart, sondern in betrieblichen Vorsorgekassen. Unser Veranlagungspartner ist die BONUS Vorsorgekasse AG.

Kalkulierbare Beiträge

Sie zahlen laufend in die betriebliche Vorsorgekasse ein

Absetzbarkeit als Betriebsausgabe

Die Beitragszahlungen mindern den steuerpflichtigen Gewinn

Steuerersparnis

Für die Beiträge fällt keine Versicherungssteuer an

Sicher und nachhaltig

Seit 2003 haben alle Dienstnehmer_innen Anspruch auf eine Abfertigung – egal, wie das Arbeitsverhältnis beendet wird. Als Arbeitgeber_in sind Sie verpflichtet, dafür 1,53 Prozent des Bruttomonatsgehalts Ihrer Mitarbeiter_innen in eine Vorsorgekasse einzuzahlen. Diese Beiträge werden gemeinsam mit den Sozialversicherungsbeiträgen über die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) einbezahlt und von dieser an die von Ihnen gewählte betriebliche Vorsorgekasse weiterleitet. Diese verwaltet und veranlagt Ihre Beiträge und zahlt die Abfertigungen aus, wenn sie fällig werden.

Unser Partner

Für die Veranlagung empfehlen wir die BONUS Vorsorgekasse. Sie wurde 2002 von der Generali Holding Vienna AG und der Zürich Versicherungs-Aktiengesellschaft gegründet und ist ein 100-prozentiges Tochterunternehmen der BONUS Pensionskassen AG.

Die BONUS Vorsorgekasse steht für Sicherheit bei attraktiven Erträgen. Sie legt außerdem besonderen Wert auf Benutzerfreundlichkeit und Serviceorientierung.

Das Marktforschungsinstitut Telemark Marketing hat die BONUS Vorsorgekasse erneut mit dem MVK Award für die beste Kundenorientierung ausgezeichnet.

MVK_Siegel.png


Besonders hilfreich ist das neue Kundenportal der BONUS Vorsorgekasse. Damit können Sie diese Funktionen nutzen: 

  • Alle Kontonachrichten auf einen Blick
  • Monatlicher Kapitalstand
  • Aktuelle Veranlagungsinformationen
  • Nachrichtenfunktion
  • Online-Verfügungsmöglichkeiten (wenn die Voraussetzungen erfüllt sind)

Auszahlung und Verfügungsmöglichkeiten

Für die Verfügungsmöglichkeiten bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gelten diese Voraussetzungen:

    • Mindestens 36 Monate Beitragsleistung
      (unabhängig von der Anzahl der Arbeitsverhältnisse — die Zeiten werden summiert)
    • Arbeitgeberkündigung oder einvernehmliche Lösung

    Dabei gibt es folgende Optionen:

    • Kapitalauszahlung – diese ist mit 6 Prozent zu versteuern
    • Weiterveranlagung des Kapitals bis zur Pensionierung
    • Übertragung des Kapitals in die Vorsorgekasse des neuen Arbeitgebers bzw. der neuen Arbeitgeberin
    • Überweisung des Kapitals als Einmalprämie in eine Pensionszusatzversicherung oder an eine bereits bestehende Anwartschaft in einer Pensionskasse oder Betrieblichen Kollektivversicherung

    Haben Sie Interesse?

    Ihr_e Generali BusinessCoach_in berät Sie gerne! Alle notwendigen Dokumente für den Beitritt finden Sie auch hier unter „Neukunde werden".

    Hinweis: Alle Angaben basieren auf der aktuellen Steuerrechtslage (Stand 09/2022). Für Änderungen oder Entfall der steuerlichen Begünstigungen kann daher keine Haftung übernommen werden.

    Anlagekompetenz und Nachhaltigkeit

    Nachhaltigkeit ist eines der Grundprinzipien der BONUS Vorsorgekasse. Sie richtet ihre Veranlagungsstrategie an ökologischen, ethischen und sozialen Kriterien aus. Damit schafft sie neben wirtschaftlichem Gewinn auch gesellschaftlich einen Mehrwert.

    Anlagekompetenz und Nachhaltigkeit

    Nachhaltigkeit ist eines der Grundprinzipien der BONUS Vorsorgekasse. Sie richtet ihre Veranlagungsstrategie an ökologischen, ethischen und sozialen Kriterien aus. Damit schafft sie neben wirtschaftlichem Gewinn auch gesellschaftlich einen Mehrwert.

    Welche Leistungen umfasst die Abfertigungsvorsorge?

    Hier finden Sie Beispiele.

    Peter ist 40 Jahre alt, als sich sein Arbeitgeber entschließt, sich nach 4 Jahren der Zusammenarbeit von ihm zu trennen. Peter hat die Abfertigung Neu und sein Arbeitgeber hat mehr als 36 Monate Beiträge für ihn bei der BONUS Mitarbeitervorsorge einbezahlt. Darum kann er jetzt entscheiden, ob er das Kapital z. B. bis zur Pensionierung weiterveranlagen oder auszahlen lassen möchte. Die Kapitalauszahlung ist dabei nur mit 6 Prozent zu versteuern.

    • Peter lässt sich das Geld auszahlen.
    • Er finanziert sich damit eine persönliche Auszeit.

    Pia ist 18 Jahre alt und möchte nach 1,5 Jahren in ihrem ersten Job das Unternehmen wechseln. Nachdem sie Abfertigung Neu hat, verliert sie ihre Ansprüche nicht. Pia kann aber nicht sofort nach Beendigung des Dienstverhältnisses über ihr Guthaben verfügen.

    • Die Beitragsmonate sämtlicher Dienstverhältnisse werden zukünftig zusammengerechnet.
    • Sobald sie bei einer nächsten Beendigung (keine Selbstkündigung) 36 Monate gesammelt hat, kann sie über ihre Abfertigung verfügen.

    Weitere Möglichkeiten

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    Selbstständigen­vorsorge

    Veranlagt Ihre Beiträge steuerfrei und zahlt eine Abfertigung, wenn Sie Ihre Tätigkeit beenden oder in Pension gehen.

    Häufig gestellte Fragen

    Arbeitgeber_innen zahlen für alle Arbeitnehmer_innen ab Beginn des zweiten Beschäftigungsmonats 1,53 Prozent des monatlichen Entgelts (einschließlich Sonderzahlungen und Prämien) an den Sozialversicherungsträger. Er leitet die Beträge an die Vorsorgekasse zur Verwaltung und Veranlagung weiter. Diese wird von dem oder der Arbeitgeber_in gewählt.

    Wenn innerhalb von 12 Monaten ab Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bei dem oder der selben Arbeitgeber_in ein neues Arbeitsverhältnis begonnen wird, setzt die Beitragspflicht mit dem ersten Arbeitstag ein.

    Die BONUS Mitarbeitervorsorge führt für jede_n Arbeitnehmer_in ein Konto, das als Grundlage für die Berechnung der Abfertigung dient. Die Vorsorgekasse ist verpflichtet, den oder die Arbeitnehmer_in über den Abfertigungsanspruch und die Grundzüge der Veranlagungspolitik zu informieren. Das erfolgt einmal jährlich zum Bilanzstichtag — auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses — in schriftlicher Form.

    Anspruch auf Auszahlung besteht — nach mindestens 3 Einzahlungsjahren — bei:

    • Arbeitgeberkündigung
    • Unverschuldeter Entlassung
    • Berechtigtem vorzeitigen Austritt
    • Einvernehmlicher Auflösung
    • Zeitablauf
    • Kündigung der teilzeitbeschäftigten Person während eines Karenzanspruchs nach dem Mutterschutzgesetz oder der Väterkarenz

    Generelle Auszahlungsmöglichkeiten bestehen unabhängig von den oben genannten Voraussetzungen,

    • wenn seit 5 Jahren keine Beiträge mehr in eine österreichische Vorsorgekasse geleistet wurden oder
    • bei Pensionsantritt.

    Bei Selbstkündigung besteht KEIN Anspruch auf Auszahlung. In diesem Fall bleibt die Abfertigung in der Vorsorgekasse und wird dort weiter veranlagt.

    Bitte beachten Sie, dass Sie sich innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses für eine Art der Verfügung entscheiden müssen — und zwar schriftlich. Wenn Sie keine Wahl treffen, wird das Geld in der Abfertigungskasse weiter veranlagt. 

    Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben Mitarbeiter_innen mehrere Optionen:

    • Auszahlung des Kapitals abzüglich 6 Prozent Steuer
    • Weiterveranlagung des Kapitals bis zur Pensionierung in der BONUS Vorsorgekasse
    • Übertragung des Kapitals an
      • eine Versicherung in Form einer Einmalprämie für eine Pensionszusatzversicherung
      • eine Pensionskasse, bei der die oder der Mitarbeiter_in bereits Berechtigte_r ist
      • eine andere Vorsorgekasse

    Kontakt

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