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Hier finden Sie einen Überblick über die Leistungen Ihrer Versicherung. Außerdem erfahren Sie, wie Nachhaltigkeit in den Deckungsstöcken berücksichtigt wird.

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Selbstständigen­vorsorge

Mit der Selbstständigen­vorsorge können Sie einen Teil Ihres Einkommens steuerfrei bei der betrieblichen Vorsorgekasse veranlagen. Unser Veranlagungs­partner ist die BONUS Vorsorgekasse AG.

Absetzbarkeit als Betriebsausgabe

Die Beitragszahlungen mindern den steuerpflichtigen Gewinn

Steuerersparnis

Bei der Veranlagung in der Vorsorgekasse fällt keine KESt oder KöSt an

Zusätzliche steuerfreie Pension

Die Selbstständigenvorsorge kann Ihre staatliche Pension ergänzen

Finanzielle Absicherung für Selbstständige

Die Selbstständigenvorsorge ist vergleichbar mit der Abfertigung Neu für Arbeitnehmer_innen. Als Selbstständige_r zahlen Sie dabei 1,53 Prozent Ihres Einkommens in die betriebliche Vorsorgekasse ein. Dort werden Ihre Beiträge steuerfrei veranlagt und bilden die Grundlage für Ihre Altersvorsorge.

Das Vorsorgemodell gilt verpflichtend für alle Gewerbetreibenden und „Neuen Selbständigen“, die in der gewerblichen Krankenversicherung pflichtversichert sind. Als Freiberufler_in, Land- oder Forstwirt_in können Sie freiwillig an der Selbstständigenvorsorge teilnehmen.

Für die Veranlagung empfehlen wir die BONUS Vorsorgekasse. Sie wurde von der Generali mitgegründet und steht für Sicherheit bei attraktiven Erträgen. Die BONUS Vorsorgekasse legt außerdem besonderen Wert auf Benutzerfreundlichkeit und Serviceorientierung.

Das Marktforschungsinstitut Telemark Marketing hat die BONUS Vorsorgekasse erneut mit dem MVK Award für die beste Kundenorientierung ausgezeichnet.

MVK_Siegel.png

Auszahlung und Verfügungsmöglichkeiten

  • Verfügungsmöglichkeit frühestens nach 36 Beitragsmonaten oder generell bei Pensionsantritt
  • Übertrag der Beiträge in die Unselbständigkeit möglich
  • Abfertigung als Einmalzahlung oder monatliche Zusatzpension

Anlagekompetenz und Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit ist eines der Grundprinzipien der BONUS Vorsorgekasse. Sie richtet ihre Veranlagungsstrategie an ökologischen, ethischen und sozialen Kriterien aus. Damit schafft sie neben wirtschaftlichem Gewinn auch gesellschaftlich einen Mehrwert. Mehr Infos finden Sie hier.

Für ihr nachhaltiges Investment wurde der BONUS Vorsorgekasse von der ÖGUT (Österreichische Gesellschaft für Umwelt und Technik) zum wiederholten Mal der Gold-Standard verliehen.

Hinweis:
Alle Angaben basieren auf der aktuellen Steuerrechtslage (Stand 09/2022). Für Änderungen oder Entfall der steuerlichen Begünstigungen kann daher keine Haftung übernommen werden.

Welche Leistungen umfasst die Selbstständigen­vorsorge?

Hier finden Sie Beispiele.

Anna ist 36 Jahre alt und hat ein erfolgreiches Unternehmen aufgebaut. Wegen ihres Umzugs ins Ausland möchte sie es dennoch schließen. Sie hat zu diesem Zeitpunkt bereits mehr als 36 Monate in die Selbstständigenvorsorge einbezahlt.

  • Anna kann bereits 2 Jahre nach der Unternehmensschließung entscheiden, wie sie über das Kapital verfügen möchte.
  • Sie hat die Wahl, das Geld entweder auszahlen zu lassen oder weiter zu veranlagen.

Elias ist 40 Jahre alt, als er die Apotheke seiner Eltern übernimmt. Als Freiberufler ist er nicht automatisch verpflichtet, in eine Vorsorgekasse einzuzahlen. Er vereinbart ein Beratungsgespräch mit seiner Betreuerin, die ihm die Vorteile der Vorsorge für Selbstständige genau erklärt.

  • Elias entscheidet er sich, einen Vertrag mit der BONUS Vorsorgekasse abzuschließen.
  • Damit bekommt auch er als Selbstständiger eine Abfertigung, wenn er sich später zur Ruhe setzt.

Weitere Möglichkeiten

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Abfertigung Neu

Als Arbeitgeber_in zahlen Sie für die Abfertigung in eine betriebliche Vorsorgekasse ein. Wir empfehlen die BONUS Vorsorge.

Häufig gestellte Fragen

Die Selbstständigenvorsorge ist der Abfertigung Neu für Angestellte und Arbeiter_innen ähnlich. Sie gilt für Gewerbetreibende und „Neue Selbständige“ mit Krankenpflichtversicherung bei der SVS. Diese sind verpflichtet, 1,53 Prozent ihrer jährlichen Beitragsgrundlage für die private Vorsorge einzuzahlen. Die Beiträge werden über die Sozialversicherung an eine Vorsorgekasse zur Veranlagung und Verwaltung weitergeleitet.

Freiberufler_innen — Ärzt_innen, Zahnärzt_innen, Tierärzt_innen, Apotheker_innen, Rechts- und Patentanwält_innen, Wirtschaftstreuhänder_innen, Notar_in oder Ziviltechniker_innen — sowie Land- und Forstwirt_innen haben die freie Wahl, ob sie Selbständigenvorsorgebeiträge leisten möchten.

Betriebliche Vorsorgekassen sind Kredit­institute nach dem Bank­wesen­gesetz. Ihr einziger Geschäftsbereich ist die Hereinnahme und Veran­lagung von Abfertigungs­- und Selbstständigenvorsorgebeiträgen. 

Das neue Abfertigungs­recht ist ein beitrags­orientiertes und damit kapital­finanziertes Kassen­modell: Bei der Ab­fertigung Neu verbleibt das Geld, das für die Ab­fertigung angespart wird, nicht mehr im Betrieb, sondern wird ausge­lagert. 

Betrieb­liche Vor­sorge­kassen bieten den Unter­nehmen dafür ihre Dienste an: Sie garantieren die Erhaltung der eingezahlten Bruttobeiträge und legen dieses Kapital an. Je nach Wahl einer der verschiedenen Kassen können daher die Performance — und damit die Ausschüttungen — variieren.

Sie können über Ihr Kapital frühestens nach 36 Beitragsmonaten verfügen, wenn seit mindestens 2 Jahren

  • Ihr Gewerbe ruht oder
  • Ihre betriebliche Tätigkeit beendet wurde oder
  • die Pflichtkrankenversicherung nach GSVG erloschen ist.

Bei weniger als 36 Beitragsmonaten kann unter den Voraussetzungen oben erst nach 5 Jahren über das Kapital verfügt werden. 

Generell besteht der Anspruch bei Pensionsantritt — und zwar auch bei Weiterführung der selbständigen Tätigkeit.

Die BONUS Vorsorgekasse informiert Sie einmal jährlich — in der Regel im zweiten Quartal — über den Stand Ihrer Anwartschaft, die geleisteten Beiträge, das Veranlagungsergebnis und die angefallenen Verwaltungskosten. Zusätzlich erhalten Sie eine Kontonachricht, wenn eine Verfügungsmöglichkeit besteht.

Das Kapital setzt sich folgendermaßen zusammen:

Guthaben zum Jahresbeginn
+ eventuelle Übertragungsbeträge aus anderen Vorsorgekassen
+ Summe der geleisteten Jahresbeiträge
+ Veranlagungsergebnis
- sämtliche Kosten
= Guthabenstand zum Jahresende bzw. Berechnungsstichtag

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