Steuerersparnis für das Unternehmen
Aufbau der notwendigen Liquidität
Vorteil für geschäftsführende Gesellschafter_innen
Sie wollen Spitzenkräfte stärker an Ihr Unternehmen binden – und das mit Steuervorteilen?
Je höher die Gehälter, desto größer die Pensionslücke. Mit der Firmenpension der Generali bieten wir eine sichere Altersvorsorge für Sie und ausgesuchte Spitzenkräfte. Eine betrieblich finanzierte Zusatzpension ist ein besonders geeignetes Instrument für die Motivation und langfristige Bindung Ihrer besten Mitarbeiter_innen.
Auch geschäftsführende Gesellschafter mit wesentlicher Beteiligung können von einer Firmenpension profitieren - und zusätzlich steuerbegünstigt Firmen- in Privatvermögen transferieren.
Merkmale einer Pensionszusage
- Mittels individueller Pensionszusage sichern Sie ausgesuchten Mitarbeiter_innen bzw. sich selbst eine Zusatzpension
- Flexible Gestaltungsmöglichkeiten (z. B. Wartezeiten) machen diese zu einem optimalen Bindungsinstrument
- Für die Zusage bilden Sie steuersparende Pensionsrückstellungen
- Zur Liquiditätsvorsorge ist eine Wertpapierdeckung gesetzlich vorgeschrieben
Diese zugesagte Pension muss ausreichend finanziert werden.
Ebenso wichtig ist es, sich gegen das zusätzliche Risiko unternehmensfremder Faktoren abzusichern (z. B. Langlebigkeit des Begünstigten, Ableben oder Berufsunfähigkeit)
Die Generali Firmenpension als Lösung
Mit dem Abschluss einer Pensionsrückdeckungsversicherung lagern Sie sowohl die Altersvorsorge als auch alle anderen betriebsfremden Risiken (wie z.B. Hinterbliebenenvorsorge, Berufsunfähigkeit und Langlebigkeit des Begünstigten) aus.
Durch die Finanzierung der Pensionszusage mittels klassischer Lebensversicherung entfällt die sonst notwendige Wertpapierdeckung.
So sichern Sie eine Pensionszusage ab
Sie als Unternehmer/Arbeitgeber sparen mittels laufender Prämien für die Rückdeckung der Pensionszusage an. Die Versicherungsleistung ergeht an das Unternehmen. In Folge sind Sie für die Auszahlung von Alters-, Berufsunfähigkeitspension bzw. Partner- und Waisenpension an die Begünstigten verantwortlich.
Diese Personen können von einer Firmenpension profitieren
- Geschäftsführende Gesellschafter_innen (bis zu 100 % Beteiligung)
- Angestellte Geschäftsführer_innen
- Mitglieder des Vorstandes
- Leitende Angestellte
- angestellte Familienangehörige
- Schlüsselkräfte
GENERALI TIPPS
- Geschäftsführende Gesellschafter_innen können mit der Firmenpension unter Ausnutzung steuerlicher Vorteile Firmen- in Privatvermögen transferieren.
- Auch angestellte Familienmitglieder können von der Firmenpension profitieren.
Hinweis:
Alle Angaben basieren auf der aktuellen Steuerrechtslage (Stand 06/2024). Für Änderungen oder Entfall der steuerlichen Begünstigungen kann daher keine Haftung übernommen werden.
Hier finden Sie Informationen zum Download
Optionen und Vergleiche
Je nach Vorsorgemodell werden die Höhe der zugesagten Pension oder der Prämie für die Berechnung herangezogen. WICHTIG beim leistungsorientierten Modell: Eine regelmäßige Überprüfung und fallweise Anpassung des Vertrages an geänderte Bedingungen ist wichtig - so kann eine Unterdeckung rechtzeitig und flexibel verhindert werden.
- Die Höhe der Pension zum Pensionsantrittsalter wird vereinbart
- Der Arbeitgeber haftet für die Höhe der zugesagten Leistung
- Die Höhe des Beitrages zur Finanzierung einer Firmenpension wird vereinbart
Der Arbeitgeber haftet nicht für die Höhe der Leistung
Weitere Möglichkeiten
Diese betriebliche Vorsorge spart Steuern - bei Ihnen und Ihren Mitarbeiter_innen. Wählen Sie aus zwei Finanzierungsmodellen.
Mit einer Pensionskassenlösung sparen Sie steuerschonend eine Zusatzpension für Ihre Mitarbeiter_innen an.
Mehr Service für Ihre Prämie
Wir bieten umfangreiche Zusatzleistungen rund um Ihre Versicherung
Alle Informationen zu Ihrer Versicherung finden Sie hier
Häufig gestellte Fragen
Hannes ist 40 Jahre alt und hat sich dazu entschieden, das Unternehmen zu verlassen. Aufgrund seiner Schlüsselposition wurde eine Firmenpension für ihn abgeschlossen. Da Hannes die vereinbarte Wartezeit erfüllt hat, steht ihm der gesetzliche Unverfallbarkeitsbetrag zu. Dieser wird ihm ausgezahlt. Der Rest des angesparten Vermögens bleibt im Firmenvermögen.
Völlig unerwartet verstirbt der Geschäftsführer Martin im Alter von 53 Jahren. Zum Glück für seine Hinterbliebenen wurde in seiner Pensionszusage auch eine Witwen- und Waisenpension vereinbart. Somit wird diese hinkünftig an seine Witwe bzw. Kinder ausbezahlt. Gäbe es diese Vereinbarung nicht, würde das angesparte Kapital an das Unternehmen zurückfallen.