Vorsorge für Mitarbeiter_innen
Absetzbarkeit der Prämien
Enscheiden, wer profitiert
Leistung
Ihr freiwilliger Beitrag zur Zukunftsvorsorge Ihrer Mitarbeiter_innen
Als Arbeitgeber_in können Sie pro Mitarbeiter_in und Jahr bis zu 300 Euro in die Zukunftssicherung investieren – steuerfrei und ohne zusätzliche Sozialabgaben. Die rechtliche Grundlage dafür bietet das Einkommensteuergesetz (§ 3 (1) 15a). Durch den Steuervorteil erhalten Ihre Mitarbeiter_innen im Versicherungsfall höhere Leistungen als bei der privaten Vorsorge.
So funktioniert es:
- Als Arbeitgeber_in schließen Sie mit uns einen Rahmenvertrag ab. Die Prämienzahlungen können Sie als Betriebsausgabe absetzen.
- Sie können entweder alle Mitarbeiter_innen absichern oder nur bestimmte Gruppen. Die Gruppenbildung muss nach ausgewogenen und sachlichen Kriterien erfolgen.
- Bei Pensionsantritt zahlen wir das angesparte Kapital direkt an Ihre Mitarbeiter_innen aus.
- Bei Ableben greifen wir den begünstigten Hinterbliebenen finanziell unter die Arme und zahlen je nach gewähltem Tarif die vereinbarte Versicherungssumme oder die einbezahlte Prämie aus.
Steuerhinweise:
- Alle Angaben basieren auf der aktuellen Steuerrechtslage (Stand 06/2024). Für Änderungen oder Entfall der steuerlichen Begünstigungen kann daher keine Haftung übernommen werden.
- Die Lebensversicherung unterliegt der Versicherungssteuer von 4 Prozent auf die einbezahlte Prämie.
- Im Ablebensfall fallen keine weiteren Steuern wie z.B. die Kapitalertrag- bzw. Einkommensteuer an.
Hier finden Sie Informationen zum Download
Mehr Service für Ihre Prämie
Wir bieten umfangreichen Zusatzleistungen rund um Ihre Versicherung
Häufig gestellte Fragen
Im Rahmen der Zukunftssicherung gemäß § 3 (1) 15a EStG kann eine Lebens-, Kranken- oder Unfallversicherung abgeschlossen werden. Die Art der Versicherung wird dabei je nach Vorsorgeziel gewählt. Wer als Arbeitgeber_in die Prämien als Sozialleistung übernimmt, spart sich Lohnnebenkosten und Sozialversicherungsbeiträge. Für Mitarbeiter_innen schafft die Zukunftssicherung eine wertvolle Basisvorsorge.
Die Prämien für die Zukunftssicherung sind gemäß § 3 (1) 15a EStG bis zu 300 Euro jährlich steuerfrei.
Die Zukunftssicherung der Generali schafft eine Risikovorsorge und leistet bei:
- Ableben der versicherten Person
- Festgestellter Berufsunfähigkeit (ab einer 6-monatigen Berufsunfähigkeit im Ausmaß von mindestens 50 Prozent)
Weitere Möglichkeiten

Zukunftssicherung mittels Bezugsumwandlung
Mit der Bezugsumwandlung sorgen Ihre Mitarbeiter_innen vor. Das Unternehmen spart dabei Lohnnebenkosten ein.