Vorsorge für Mitarbeiter_innen
Absetzbarkeit der Prämien
Enscheiden, wer profitiert
Ihr freiwilliger Beitrag zur Zukunftsvorsorge Ihrer Mitarbeiter_innen
Als Arbeitgeber_in können Sie pro Mitarbeiter_in und Jahr bis zu 300 Euro in die Zukunftssicherung investieren – steuerfrei und ohne zusätzliche Sozialabgaben. Die rechtliche Grundlage dafür bietet das Einkommensteuergesetz (§ 3 (1) 15a). Durch den Steuervorteil erhalten Ihre Mitarbeiter_innen im Versicherungsfall höhere Leistungen als bei der privaten Vorsorge.
So funktioniert es:
- Als Arbeitgeber_in schließen Sie mit uns einen Rahmenvertrag ab. Die Prämienzahlungen können Sie als Betriebsausgabe absetzen.
- Sie können entweder alle Mitarbeiter_innen absichern oder nur bestimmte Gruppen. Die Gruppenbildung muss nach ausgewogenen und sachlichen Kriterien erfolgen.
- Bei Pensionsantritt zahlen wir das angesparte Kapital direkt an Ihre Mitarbeiter_innen aus.
- Bei Ableben greifen wir den begünstigten Hinterbliebenen finanziell unter die Arme und zahlen je nach gewähltem Tarif die vereinbarte Versicherungssumme oder die einbezahlte Prämie aus.
Steuerhinweise:
- Alle Angaben basieren auf der aktuellen Steuerrechtslage (Stand 06/2024). Für Änderungen oder Entfall der steuerlichen Begünstigungen kann daher keine Haftung übernommen werden.
- Die Lebensversicherung unterliegt der Versicherungssteuer von 4 Prozent auf die einbezahlte Prämie.
- Im Ablebensfall fallen keine weiteren Steuern wie z.B. die Kapitalertrag- bzw. Einkommensteuer an.
Hier finden Sie Informationen zum Download
Weitere Möglichkeiten
Mit der Bezugsumwandlung sorgen Ihre Mitarbeiter_innen vor. Das Unternehmen spart dabei Lohnnebenkosten ein.
Mehr Service für Ihre Prämie
Wir bieten umfangreichen Zusatzleistungen rund um Ihre Versicherung
Alle Informationen zur Ihrer Versicherung finden Sie hier
So helfen wir Ihnen beim Gesundbleiben und nach einem Unfall
Häufig gestellte Fragen
Im Rahmen der Zukunftssicherung gemäß § 3 (1) 15a EStG kann eine Lebens-, Kranken- oder Unfallversicherung abgeschlossen werden. Die Art der Versicherung wird dabei je nach Vorsorgeziel gewählt. Wer als Arbeitgeber_in die Prämien als Sozialleistung übernimmt, spart sich Lohnnebenkosten und Sozialversicherungsbeiträge. Für Mitarbeiter_innen schafft die Zukunftssicherung eine wertvolle Basisvorsorge.
Die Prämien für die Zukunftssicherung sind gemäß § 3 (1) 15a EStG bis zu 300 Euro jährlich steuerfrei.
Die Zukunftssicherung der Generali schafft eine Risikovorsorge und leistet bei:
- Ableben der versicherten Person
- Festgestellter Berufsunfähigkeit (ab einer 6-monatigen Berufsunfähigkeit im Ausmaß von mindestens 50 Prozent)