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Zukunftssicherung als Sozialleistung

Bei der Zukunftssicherung als Sozialleistung bezahlen Sie als Arbeitgeber_in die Prämie. Die Beiträge können Sie als Betriebsausgabe von der Steuer absetzen.

Vorsorge für Mitarbeiter_innen

zusätzlich zu Lohn oder Gehalt

Absetzbarkeit der Prämien

bis 300 Euro pro Jahr und Mitarbeiter_in

Enscheiden, wer profitiert

Alle Mitarbeiter_innen oder nur bestimmte Gruppen

Leistung

Ihr freiwilliger Beitrag zur Zukunftsvorsorge Ihrer Mitarbeiter_innen


Als Arbeitgeber_in können Sie pro Mitarbeiter_in und Jahr bis zu 300 Euro in die Zukunftssicherung investieren – steuerfrei und ohne zusätzliche Sozialabgaben. Die rechtliche Grundlage dafür bietet das Einkommensteuergesetz (§ 3 (1) 15a). Durch den Steuervorteil erhalten Ihre Mitarbeiter_innen im Versicherungsfall höhere Leistungen als bei der privaten Vorsorge.

So funktioniert es:

  • Als Arbeitgeber_in schließen Sie mit uns einen Rahmenvertrag ab. Die Prämienzahlungen können Sie als Betriebsausgabe absetzen.
  • Sie können entweder alle Mitarbeiter_innen absichern oder nur bestimmte Gruppen. Die Gruppenbildung muss nach ausgewogenen und sachlichen Kriterien erfolgen.
  • Bei Pensionsantritt zahlen wir das angesparte Kapital direkt an Ihre Mitarbeiter_innen aus.
  • Bei Ableben greifen wir den begünstigten Hinterbliebenen finanziell unter die Arme und zahlen je nach gewähltem Tarif die vereinbarte Versicherungssumme oder die einbezahlte Prämie aus.

Steuerhinweise:

  • Alle Angaben basieren auf der aktuellen Steuerrechtslage (Stand 06/2024). Für Änderungen oder Entfall der steuerlichen Begünstigungen kann daher keine Haftung übernommen werden.
  • Die Lebensversicherung unterliegt der Versicherungssteuer von 4 Prozent auf die einbezahlte Prämie. 
  • Im Ablebensfall fallen keine weiteren Steuern wie z.B. die Kapitalertrag- bzw. Einkommensteuer an.

 

Häufig gestellte Fragen

Im Rahmen der Zukunftssicherung gemäß § 3 (1) 15a EStG kann eine Lebens-, Kranken- oder Unfallversicherung abgeschlossen werden. Die Art der Versicherung wird dabei je nach Vorsorgeziel gewählt. Wer als Arbeitgeber_in die Prämien als Sozialleistung übernimmt, spart sich Lohnnebenkosten und Sozialversicherungsbeiträge. Für Mitarbeiter_innen schafft die Zukunftssicherung eine wertvolle Basisvorsorge.

Die Prämien für die Zukunftssicherung sind gemäß § 3 (1) 15a EStG bis zu 300 Euro jährlich steuerfrei.

Die Zukunftssicherung der Generali schafft eine Risikovorsorge und leistet bei:

  • Ableben der versicherten Person
  • Festgestellter Berufsunfähigkeit (ab einer 6-monatigen Berufsunfähigkeit im Ausmaß von mindestens 50 Prozent)

Weitere Möglichkeiten