Absetzbarkeit als Betriebsausgabe
Beiträge frei von Lohnsteuer und Sozialversicherung
Eigenbeiträge der Mitarbeiter_innen sind steuerbegünstigt
Pensionsvorsorge für Ihre Mitarbeiter_innen
Die Aufgabe einer Pensionskasse ist es, die Beiträge des Unternehmens zur Altersvorsorge für Ihre Mitarbeiter_innen zu veranlagen. Sie zahlt die Pensionsleistungen später direkt an diese aus. Aus steuerlicher Sicht profitieren davon sowohl Arbeitgeber_innen als auch Arbeitnehmer_innen: Die Arbeitgeberbeiträge sind Betriebsausgaben und reduzieren — im Rahmen der Beitragsgrenzen je nach Modell — den steuerlichen Gewinn. Zusätzlich können Mitarbeiter_innen auch selbst auf ihr Pensionskonto einzahlen. Für diese Eigenbeiträge fällt keine KESt oder KöSt an.
Für die Veranlagung empfehlen wir die BONUS Pensionskassen AG (nachfolgend kurz „BONUS Pensionskasse"), an der die Generali zu 50 Prozent beteiligt ist. Die BONUS Pensionskasse steht für Sicherheit bei attraktiven Erträgen und legt außerdem besonderen Wert auf Benutzerfreundlichkeit und Serviceorientierung.
Flexible Gestaltungsmöglichkeiten
- Abschließbar für alle Unternehmen, die Mitarbeiter_innen beschäftigen
- Sie bestimmen die Beitragshöhe oder die gewünschte Leistung — den Rest erledigt die BONUS Pensionskasse
- Eine Beschränkung auf bestimmte Gruppen ist möglich
- Voraussetzung bei der Gruppenbildung ist die Anwendung ausgewogener und sachlicher Kriterien
Nachhaltige Veranlagung
Nachhaltigkeit ist eines der Grundprinzipien der BONUS Pensionskasse. Sie richtet ihre Veranlagungsstrategie an ökologischen, ethischen und sozialen Kriterien aus. Damit schafft sie neben wirtschaftlichem Gewinn auch gesellschaftlich einen Mehrwert.
Hinweis:
Alle Angaben basieren auf der aktuellen Steuerrechtslage (Stand 05/2024). Für Änderungen oder Entfall der steuerlichen Begünstigungen kann daher keine Haftung übernommen werden.
Optionen und Vergleiche
Je nach Pensionskassenmodell fixieren Sie entweder die Beiträge oder die Pensionshöhe.
- Als Arbeitgeber_in zahlen Sie fixe Beiträge oder einen Prozentsatz des jeweils aktuellen Bezugs ein
- Bis zu 10 Prozent der Jahresbruttogehalts- oder -lohnsumme können als Betriebsausgabe geltend gemacht werden
- Die Höhe der Pensionsleistung ergibt sich aus dem angesammelten Kapital
- Auch erfolgsabhängige variable Beiträge für Ihre Mitarbeiter_innen sind möglich
- Die Höhe der Pensionsleistung wird fix festgelegt
- Auf Basis der Pensionshöhe ermittelt die Pensionskasse die notwendigen variablen Beiträge
- Die Beiträge können Sie als Betriebsausgabe geltend machen
- Für die Steuerfreiheit darf die Pension max. 80 Prozent des letzten Gehalts betragen
Welche Leistungen deckt die Pensionskasse?
Hier finden Sie Beispiele.
Thomas ist 35 Jahre alt und wechselt seinen Arbeitgeber. Mit Übernahme in das unbefristete Dienstverhältnis hat er auch Anspruch auf Teilnahme an der Pensionskassenvorsorge. Sie wird von seinem neuen Arbeitgeber als Sozialleistung angeboten. So ermöglicht das Unternehmen seinen Mitarbeiter_innen eine zusätzliche Versorgung zur gesetzlichen Pension.
- Mit 65 Jahren — je nach den Regelungen im Pensionskassenvertrag auch früher — kann Thomas diese Pensionsleistung in Anspruch nehmen.
- Auch für den Fall der Berufsunfähigkeit ist vorgesorgt (sofern ein Anspruch aus der gesetzlichen Pensionsversicherung besteht).
- Im Fall seines Ablebens erhalten sein_e Partner_in und seine Kinder eine Hinterbliebenenpension.
Sybille ist 50 Jahre alt und schon lange Zeit in ihrem Unternehmen beschäftigt. Seit Jahren bezahlt ihr Arbeitgeber Beiträge für sie in die Pensionskasse als zusätzliche Altersvorsorge ein.
- Als Sybille völlig unerwartet verstirbt, ist dieses Geld nicht verloren.
- Ihr Lebensgefährte bekommt eine Hinterbliebenenpension ausbezahlt.
Weitere Möglichkeiten
Diese betriebliche Vorsorge spart Steuern - bei Ihnen und Ihren Mitarbeiter_innen. Wählen Sie aus zwei Finanzierungsmodellen.
Eine Firmenpension steht für die steueroptimierte Vorsorge für Sie oder Ihre wichtigsten Mitarbeiter_innen.
Häufig gestellte Fragen
Pensionskassen verwalten ihr anvertraute Gelder treuhändisch in Veranlagungs- und Risikogemeinschaften. Es ist ihre Aufgabe, lebenslange Pensionen auszuzahlen. Vertragspartner_innen der Pensionskassen sind Arbeitgeber_innen, die für Ihre Mitarbeiter_innen eine attraktive Form der Pensionsvorsorge finanzieren.
- Arbeitgeber_innen schließen dabei mit der BONUS Pensionskassen AG einen Pensionskassenvertrag ab.
- Neben diesem Vertrag schließen die Arbeitgeber_innen mit ihren Mitarbeitern_innen Einzelvereinbarungen ab, in denen die Details der betrieblichen Altersvorsorge definiert sind.
- Gibt es einen Betriebsrat, wird über den Beitritt zur Pensionskasse eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen.
- Die Alterspension aus der Pensionskasse wird lebenslang ausbezahlt. Im beitragsorientierten Modell wird sie jedes Jahr entsprechend den Entwicklungen an den Kapitalmärkten angepasst.
- Im Todesfall zahlt die Pensionskasse eine Hinterbliebenenpension an die Berechtigten aus.
Möglich ist eine Pensionskassenlösung für alle Arbeitgeber_innen, die Mitarbeiter_innen beschäftigen. Das reicht vom Kleinstunternehmen mit einer oder einem Mitarbeiter_in bis hin zu Großunternehmen und Konzernen mit weit über 1.000 Mitarbeiter_innen.
Neben Arbeitgeber_innen können auch Mitarbeiter_innen freiwillige Beiträge einbezahlen. Dabei ist eine staatliche Förderung für maximal 1.000 Euro pro Jahr (§ 108a Einkommensteuergesetz) möglich.
Im Todesfall zahlt die Pensionskasse eine Hinterbliebenenpension an die versorgungsberechtigten Personen aus.
Arbeitgeber_innen können insgesamt bis zu 10 Prozent der Bruttolohn- und Gehaltssumme in die Pensionskasse einzahlen. Wenn der jährliche Arbeitgeberbeitrag 2 Prozent des Bruttojahresbezugs beträgt, können zusätzlich variable Beiträge eingezahlt werden — und zwar bis zu einem Gesamtbeitrag (jährlicher Arbeitgeberbeitrag plus variabler Beitrag) von 10 Prozent der Bruttolohn- und -gehaltssumme.
Arbeitgeberbeiträge werden von Arbeitgeber_innen als zusätzliche Sozialleistung in die Pensionskasse einbezahlt.
Wenn Sie als Arbeitnehmer_in Ihre Zusatzpension durch eigene Beiträge erhöhen möchten, können Sie sich zusätzlich mit Arbeitnehmerbeiträgen am Pensionskassenmodell beteiligen. Diese freiwilligen Beiträge zahlen Sie von Ihrem versteuerten Entgelt. Ihr_e Arbeitgeber_in behält diese Beiträge von Ihrem Nettogehalt ein und leitet sie an die Pensionskasse weiter.
Möglich ist eine Pensionskassenlösung für alle Arbeitgeber_innen, die Mitarbeiter_innen beschäftigen. Das reicht vom Kleinstunternehmen mit einer oder einem Mitarbeiter_in bis hin zu Großunternehmen und Konzernen mit weit über 1.000 Mitarbeiter_innen.
Neben Arbeitgeber_innen können auch Mitarbeiter_innen freiwillige Beiträge einbezahlen. Dabei ist eine staatliche Förderung für maximal 1.000 Euro pro Jahr (§ 108a Einkommensteuergesetz) möglich.