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Hier finden Sie einen Überblick über die Leistungen Ihrer Versicherung. Außerdem erfahren Sie, wie Nachhaltigkeit in den Deckungsstöcken berücksichtigt wird.

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Betrieb PLUS Ablebens­versicherung

Der Tod von Geschäfts­führer_innen, Einzelunter­nehmer_innen oder Freiberufler_innen hinterlässt eine Lücke im Unternehmen. Die Betrieb PLUS Ablebens­versicherung hilft, den Fortbestand abzusichern.

Finanzieller Schutz

Im Ablebensfall wird die vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt

Vereinfachte Gesundheitsprüfung

Bis zu einem Eintrittsalter von 50 Jahren

Optional: Wertsicherung

Die Versicherungssumme wird jährlich ohne neuerliche Gesundheitsprüfung angepasst

Risikovorsorge für Unternehmer_innen

Wenn eine Person stirbt, die eine zentrale Rolle im Unternehmen hat, stehen Geschäftspartner_innen und Hinterbliebene meistens vor großen Herausforderungen. Zur Trauer kommen dabei oft auch finanzielle Sorgen. In diesem Fall schafft die Betrieb PLUS Ablebensversicherung Entlastung, indem sie die vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt. 

Dieses Kapital kann helfen, um 

  • die Fortführung des Unternehmens abzusichern 
  • den Erwerb von Unternehmensanteilen zu finanzieren 
  • die Kosten einer ordentlichen Schließung zu decken

Prämien absetzen und Steuern sparen 

Wer eine betriebliche Risikovorsorge abschließt, hat Steuervorteile. Denn die Prämien für Ablebensversicherungen sind absetzbar, wenn es sich um eine betrieblich veranlasste Kreditbesicherung handelt oder für den Ausfall einer Schlüsselkraft vorgesorgt wird.

Hinweis: Alle Angaben basieren auf der aktuellen Steuerrechtslage (Stand 07/2022). Für Änderungen oder Entfall der steuerlichen Begünstigungen kann daher keine Haftung übernommen werden.

Hier finden Sie Informationen zum Download

Optionen und Vergleiche

Im Ablebensfall kann die Versicherungssumme dazu beitragen, anfallende Ausgaben zu decken. Welche das sein können, hängt von der Unternehmensform ab.

Risikovorsorge für Einzelunternehmer_innen und Freiberufler_innen
  • Geordnete Unternehmensschließung 
  • Weiterführung des Unternehmens 
  • Steuern und Abgaben 
  • Liquiditätsengpässe durch Kontensperre 
  • Absicherung der Familie und Deckung von Bestattungskosten
Risikovorsorge für GmbHs
  • Weiterführung nach dem Tod von Geschäftsführer_innen oder anderen Schlüsselkräften 
  • Finanzierung des Erwerbs von Anteilen 
  • Geordnete Unternehmensschließung
  • Besicherung von Firmenkrediten 
  • Absicherung der Hinterbliebenen von Geschäftsführer_innen

Wann leistet die Betrieb PLUS Ablebens­versicherung?

Hier finden Sie Beispiele.

Silvia ist Geschäftsführerin einer erfolgreichen GmbH im Technologiebereich und leitet dort auch die Entwicklungsabteilung. Mit 61 Jahren stirbt sie völlig unerwartet an einem Herzinfarkt. Ihre Mitgesellschafter_innen möchten den Betrieb fortführen, stehen aber vor großen finanziellen Herausforderungen. 

Die Versicherungssumme aus der Betrieb PLUS Ablebensversicherung kann z. B. für Folgendes verwendet werden:

  • Das Team benötigt Kapital, um eine_n neue_n Geschäftsführer_in und eine_n Entwickler_in zu rekrutieren. Außerdem fallen Überbrückungskosten für die Interims-Besetzungen an.
  • Weil sich Aufträge verzögern bzw. nicht erfüllt werden können, fallen Pönalekosten an. Diese können ebenfalls mit der Versicherungssumme bezahlt werden.
  • Außerdem verursacht die Änderung des Gesellschaftsvertrages Rechtsanwalts- und Notariatskosten.


    Herbert ist Chef einer kleinen Tischlerei. Mit 55 Jahren stirbt er nach kurzer, schwerer Krankheit. Er hinterlässt eine Ehefrau und 2 langjährige Mitarbeiter_innen im Betrieb. Nach seinem Tod kommt es zur Schließung des Einzelunternehmens. Seiner Witwe entstehen dadurch hohe Kosten. Zum Glück erhält sie als Bezugsberechtige die Versicherungssumme aus der Betrieb PLUS Ablebensversicherung. Damit kann sie beispielsweise folgende Kosten bezahlen:

    • Es stehen offene Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld an. Auch die Abfertigungen der 2 Mitarbeiter_innen werden fällig.
    • Bis die Schließung abgewickelt ist, laufen die Mietkosten für Büro und Werkstatt weiter. 
    • Außerdem hilft das Kapital, die Kreditschulden für eine kürzlich besorgte Spezialkreissäge, Steuern und Krankenkassenforderungen zu bezahlen.

    Weitere Möglichkeiten

    zukunftssicherung-grupper-junger-menschen-im-gespraech-teaser.jpg
    Zukunftssicherung

    Bietet finanziellen Schutz im Fall von Berufsunfähigkeit oder Ableben. Wählen Sie aus zwei Finanzierungsmodellen.

    berufsunfaehigkeit-selbststaendige-junge-frau-recherchiert-im-internet-teaser.jpg
    Berufsunfähigkeits­versicherung für Selbstständige

    Zahlt bei festgestellter Berufsunfähigkeit eine monatliche Pension und hilft bei der weiteren Finanzierung Ihres Lebens.

    key-person-zwei-kollegen-schauen-gemeinsam-auf-laptopbildschirm-teaser.jpg
    Key Person Versicherung

    Sichert Ihr Unternehmen gegen die finanziellen Folgen ab, wenn Schlüsselkräfte plötzlich ausfallen.

    Mehr Service für Ihre Prämie

    Wir bieten umfangreiche Zusatzleistungen rund um Ihre Vorsorge

    Alle Informationen zu Ihrer Versicherung finden Sie hier

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    Häufig gestellte Fragen

    Um das Geschäft im Todesfall des oder der Unternehmer_in abzusichern, empfehlen wir den Abschluss einer Ablebensversicherung. Damit können z. B. die Suche nach passenden Geschäftsfüher_innen und die damit verbundenen Kosten bezahlt werden. Auch eventuell vereinbarte Konventionalstrafen im Fall der Nichterfüllung von Verträgen können dadurch gedeckt werden.

    Ob alle Kosten gedeckt werden können, hängt einerseits von der vereinbarten Versicherungssumme ab. Andererseits kommt es dabei auf die Höhe der anfallenden Kosten an. Darunter fallen z. B. Salden bei Firmenkonten, Verbindlichkeiten bei Finanzamt oder Sozialversicherung, Mietkosten, Leasingraten, etc.

    Unser Tipp: Achten Sie darauf, für Einzelunternehmer_innen und Freiberufler_innen ein namentliches Bezugsrecht (Direktversicherung) zu wählen. Damit stellen Sie sicher, dass der oder die Begünstigte im Todesfall rasch über das Geld verfügen kann. Denn nur so fällt die Leistung nicht in die Verlassenschaft.