Ersparnis der Lohnsteuer und Lohnnebenkosten
Absetzbarkeit der Prämien
Höhere Risikoabsicherung
Wer für die eigenen Mitarbeiter_innen vorsorgt, spart Steuern
Mitarbeiterzufriedenheit bedeutet auch: Zu wissen, dass für den Ernstfall vorgesorgt ist. Darum helfen wir Ihnen, Ihre Mitarbeiter_innen finanziell abzusichern. Die Zukunftssicherung als Risikovorsorge deckt Einkommensverluste bei Berufsunfähigkeit. Im Sterbefall zahlen wir die Versicherungssumme an die Hinterbliebenen aus.
Unternehmen, die für Ihre Mitarbeiter_innen vorsorgen, bekommen außerdem steuerliche Vorteile: Prämienzahlungen als Sozialleistung zugunsten von Mitarbeiter_innen können als Betriebsausgabe abgesetzt werden.
Für alle Mitarbeiter_innen oder bestimmte Gruppen
- Arbeitnehmer_innen und angestellte Familienmitglieder
- Geschäftsführer_innen und geschäftsführende Gesellschafter_innen mit einer Beteiligung bis 25 Prozent
- Vorstandsmitglieder, die Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit beziehen
- Bundes-, Landes- und Vertragsbedienstete
Wichtig bei einer Gruppenbildung: Bei der Auswahl müssen ausgewogene und sachliche Kriterien zur Anwendung kommen.
Unser Tipp: Mit der Zukunftssicherung können Sie auch in Form einer Unfall- oder Krankenversicherung vorsorgen.
Steuerhinweise:
- Alle Angaben basieren auf der aktuellen Steuerrechtslage (Stand 07/2022). Für Änderungen oder Entfall der steuerlichen Begünstigungen kann daher keine Haftung übernommen werden.
- Die Lebensversicherung unterliegt der Versicherungssteuer von 4 Prozent auf die einbezahlte Prämie.
- Im Ablebensfall fallen keine weiteren Steuern wie z.B. die Kapitalertrag- bzw. Einkommensteuer an.
- Die die Auszahlung einer Berufsunfähigkeits-Pension unterliegt erst ab dem Zeitpunkt der Einkommensbesteuerung, zu dem die Summe der Pensionsleistungen den Wert der Gegenleistung übersteigt (§ 29 Abs. 1 Einkommensteuergesetz).
Hier finden Sie Informationen zum Download
Optionen und Vergleiche
Je nach Vorsorgemodell übernehmen entweder Arbeitgeber_in oder Arbeitnehmer_in die Prämienzahlungen.
- Das Unternehmen bezahlt die Prämie für die Risikovorsorge und kann diese als Betriebsausgabe absetzen
- Es fallen keine Lohnnebenkosten bzw. keine Sozialversicherungsbeiträge an
- Damit erbringt das Unternehmen eine wichtige Sozialleistung für seine Mitarbeiter_innen
- Die Mitarbeiter_innen können monatlich bis zu 25 Euro ihres Gehalts in das Risikovorsorgemodell einzahlen
- Diese ersparen sich die Lohnsteuer, während für das Unternehmen die Lohnnebenkosten sinken
- Die Sozialversicherungsbeiträge bleiben unverändert
Welche Leistungen umfasst die Zukunftssicherung in Form einer Risikovorsorge?
Hier finden Sie Beispiele.
Markus ist 28 Jahre alt, als er durch einen schweren Unfall berufsunfähig wird. Über seine Arbeitgeberin hat er eine Zukunftssicherung in Form einer Risikovorsorge abgeschlossen. Sie beinhaltet auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
- Markus ist über 6 Monate ununterbrochen berufsunfähig - und zwar zu mehr als 50 Prozent. Daher zahlen wir die vereinbarte Berufsunfähigkeitspension aus.
- Solange Markus berufsunfähig ist, übernehmen wir auch die Prämienzahlung für den zusätzlichen Ablebensschutz.
Deniz und ihre Partnerin haben 2 Kinder. Als sie im Alter von 45 Jahren völlig unerwartet an einem Herzinfarkt verstirbt, steht die trauernde Familie vor einer finanziellen Herausforderung. Deniz hat über ihren Arbeitgeber eine Zukunftssicherung in Form einer Risikovorsorge abgeschlossen.
- Mit der Leistung aus der Ablebensversicherung können die ersten Ausgaben (z. B. die Begräbniskosten) bezahlt werden.
- Die vereinbarte Versicherungssumme wird als Einmalzahlung an die begünstigten Hinterbliebenen von Deniz ausbezahlt.
Weitere Möglichkeiten
Zahlt bei festgestellter Berufsunfähigkeit eine monatliche Pension und hilft bei der weiteren Finanzierung Ihres Lebens.
Sichert Ihr Unternehmen gegen die finanziellen Folgen ab, wenn Schlüsselkräfte plötzlich ausfallen.
Schafft finanzielle Entlastung, wenn Geschäftsführer_innen, Einzelunternehmer_innen oder Freiberufler_innen sterben.
Mehr Service für Ihre Prämie
Wir bieten umfangreiche Zusatzleistungen rund um Ihre Versicherung
Alle Informationen zu Ihrer Versicherung finden Sie hier
So helfen wir Ihnen beim Gesundbleiben und nach einem Unfall
Häufig gestellte Fragen
Die Zukunftssicherung gemäß § 3 (1) 15a EStG ist eine Vorsorgelösung von Arbeitgeber_innen für Arbeitnehmer_innen. Sie bietet je nach ausgewählter Art folgende Leistungen:
- Bei Auswahl der Altersvorsorge:
Bei Pensionsantritt wird die angesparte Kapitalleistung ausbezahlt
Bei Auswahl der Risikovorsorge
Im Fall einer festgestellten Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent und einer Dauer von 6 Monaten oder länger wird eine Berufsunfähigkeitspension ausbezahlt
Bei Ableben der Arbeitnehmer_in bietet die Zukunftssicherung außerdem finanzielle Unterstützung für die Hinterbliebenen
Die Zukunftssicherung gemäß § 3 (1) 15a EstG können Sie als Altersvorsorge ODER als Risikovorsorge abschließen.
Bei Auswahl der Altersvorsorge:
Sie leistet bei Pensionsantritt in Form einer Kapitalleistung.
Bei Auswahl der Risikovorsorge:
Sie leistet im Fall einer bedingungsgemäß festgestellten Berufsunfähigkeit oder bei Ableben.
Für die Zukunftssicherung können Sie auch eine Unfall- und/oder Krankenversicherung wählen.
Die freiwillige Sozialleistung und die Bezugsumwandlung sind Varianten der Zukunftssicherung:
- Bei der freiwilligen Sozialleistung schließen Arbeitgeber_innen ein Zukunftssicherungsmodell für ihre Mitarbeiter_innen ab (z. B. statt einer Gehaltserhöhung). Pro Mitarbeiter_in werden 25 Euro monatlich lohnsteuerfrei in eine Lebensversicherung eingezahlt. Dabei spart sich das Unternehmen die Lohnnebenkosten und Sozialversicherungsbeiträge.
- Bei der Bezugsumwandlung schaffen Arbeitgeber_innen den Rahmen für ein arbeitnehmerfinanziertes Modell. So können Mitarbeiter_innen einen Teil ihres Bruttobezugs (25 Euro monatlich) für die Zukunftssicherung verwenden. Die Prämie zahlt das Unternehmen in eine Lebensversicherung ein. Damit reduziert sich die Lohnsteuerbemessungsgrundlage der Mitarbeiter_innen. Für das Unternehmen verringern sich durch die Bezugsumwandlung die Lohnnebenkosten bei diesen Mitarbeiter_innen.