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Informationen zur Vorsorge

Hier finden Sie einen Überblick über die Leistungen Ihrer Versicherung. Außerdem erfahren Sie, wie Nachhaltigkeit in den Deckungsstöcken berücksichtigt wird.

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Zukunftssicherung als Sozialleistung

Bei der Zukunftssicherung als Sozialleistung bezahlen Sie als Arbeitgeber_in die Prämie. Die Beiträge können Sie als Betriebsausgabe von der Steuer absetzen.

Attraktive Mitarbeitervorsorge

Zusätzlich zu Lohn oder Gehalt

Absetzbarkeit der Prämien

Bis 300 Euro pro Jahr und Mitarbeiter_in

Für alle Mitarbeiter_innen

Oder nur für bestimmte Gruppen

Ihr freiwilliger Beitrag zur Zukunftsvorsorge Ihrer Mitarbeiter_innen

Als Arbeitgeber_in können Sie pro Mitarbeiter_in und Jahr bis zu 300 Euro in die Zukunftssicherung investieren – steuerfrei und ohne zusätzliche Sozialabgaben. Die rechtliche Grundlage dafür bietet das Einkommensteuergesetz (§ 3 (1) 15a). Durch den Steuervorteil erhalten Ihre Mitarbeiter_innen im Versicherungsfall höhere Leistungen als bei der privaten Vorsorge.

So funktioniert es

  • Als Arbeitgeber_in schließen Sie mit uns einen Rahmenvertrag ab. Die Prämienzahlungen können Sie als Betriebsausgabe absetzen.
  • Sie können entweder alle Mitarbeiter_innen absichern oder nur bestimmte Gruppen. Die Gruppenbildung muss nach ausgewogenen und sachlichen Kriterien erfolgen.
  • Bei festgestellter Berufsunfähigkeit zahlen wir direkt an Ihre Mitarbeiter_innen die versicherte, monatliche Berufsunfähigkeitspension aus.
  • Im Fall einer Berufsunfähigkeit übernehmen wir die Prämienleistung zur Weiterführung des Vertrages.
  • Bei Ableben greifen wir den begünstigten Hinterbliebenen finanziell unter die Arme und zahlen die vereinbarte Versicherungssumme aus.

Steuerhinweise:

  • Alle Angaben basieren auf der aktuellen Steuerrechtslage (Stand 06/2024). Für Änderungen oder Entfall der steuerlichen Begünstigungen kann daher keine Haftung übernommen werden.
  • Die Lebensversicherung unterliegt der Versicherungssteuer von 4 Prozent auf die einbezahlte Prämie. 
  • Im Ablebensfall fallen keine weiteren Steuern wie z.B. die Kapitalertrag- bzw. Einkommensteuer an.
  • Die die Auszahlung einer Berufsunfähigkeits-Pension unterliegt erst ab dem Zeitpunkt der Einkommensbesteuerung, zu dem die Summe der Pensionsleistungen den Wert der Gegenleistung übersteigt (§ 29 Abs. 1 Einkommensteuergesetz).

Hier finden Sie Informationen zum Download

Weitere Möglichkeiten

zukunftssicherung-mittels-bezugsumwandlung-lachende-mitarbeiter-teaser.jpg
Zukunftssicherung mittels Bezugsumwandlung

Mit der Bezugsumwandlung sorgen Ihre Mitarbeiter_innen vor. Das Unternehmen spart dabei Lohnnebenkosten ein.

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Wir bieten umfangreichen Zusatzleistungen rund um Ihre Versicherung

Alle Informationen zur Ihrer Versicherung finden Sie hier

So helfen wir Ihnen beim Gesundbleiben und nach einem Unfall

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Häufig gestellte Fragen

Im Rahmen der Zukunftssicherung gemäß § 3 (1) 15a EStG kann eine Lebens-, Kranken- oder Unfallversicherung abgeschlossen werden. Die Art der Versicherung wird dabei je nach Vorsorgeziel gewählt. Wer als Arbeitgeber_in die Prämien als Sozialleistung übernimmt, spart sich Lohnnebenkosten und Sozialversicherungsbeiträge. Für Mitarbeiter_innen schafft die Zukunftssicherung eine wertvolle Basisvorsorge.

Die Prämien für die Zukunftssicherung sind gemäß § 3 (1) 15a EStG bis zu 300 Euro jährlich steuerfrei.

Die Zukunftssicherung der Generali schafft eine Risikovorsorge und leistet bei:

  • Ableben der versicherten Person
  • Festgestellter Berufsunfähigkeit (ab einer 6-monatigen Berufsunfähigkeit im Ausmaß von mindestens 50 Prozent)

Kontakt

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