Günstige Vorsorgeoption
Niedrigere Lohnnebenkosten
Für alle Mitarbeiter_innen
Helfen Sie Ihren Mitarbeiter_innen günstig vorzusorgen
Die Zukunftssicherung mittels Bezugsumwandlung wird von den Arbeitnehmer_innen finanziert. Dem Unternehmen entstehen so keine zusätzlichen Kosten. Im Gegenteil: Weil die Prämienzahlung lohnsteuerfrei ist, sparen Sie als Arbeitgeber_in sogar einen Teil der Lohnnebenkosten ein. Die Sozialversicherungsbeiträge reduzieren sich bei der Bezugsumwandlung nicht.
So funktioniert es
- Ihr_e Mitarbeiter_in schließt mit Ihnen als Arbeitgeber_in eine Umwandlungsvereinbarung ab. Er_sie ist Versicherungnehmer_in
- Monatlich können 25 Euro des Gehalts in eine Risikovorsorge gemäß § 3 (1) 15a EStG einbezahlt werden
- Bei festgestellter Berufsunfähigkeit zahlen wir direkt an Ihre Mitarbeiter_innen die versicherte, monatliche Berufsunfähigkeitspension aus
- Im Fall der Berufsunfähigkeit übernehmen wir die Prämienleistung zur Weiterführung des Vertrages.
- Bei Ableben greifen wir den begünstigten Hinterbliebenen finanziell unter die Arme und zahlen die vereinbarte Versicherungssumme steuerfrei aus
- Sie können die Vorsorgeoption entweder allen Mitarbeiter_innen anbieten oder nur bestimmten Gruppen. Die Gruppenbildung muss nach ausgewogenen und sachlichen Kriterien erfolgen
- Jede_r Einzelne entscheidet selbst, ob er_sie die Option in Anspruch nehmen möchte
Steuerhinweise:
- Alle Angaben basieren auf der aktuellen Steuerrechtslage (Stand 06/2024). Für Änderungen oder Entfall der steuerlichen Begünstigungen kann daher keine Haftung übernommen werden.
- Die Lebensversicherung unterliegt der Versicherungssteuer von 4 Prozent auf die einbezahlte Prämie.
- Im Ablebensfall fallen keine weiteren Steuern wie z.B. die Kapitalertrag- bzw. Einkommensteuer an.
- Die die Auszahlung einer Berufsunfähigkeits-Pension unterliegt erst ab dem Zeitpunkt der Einkommensbesteuerung, zu dem die Summe der Pensionsleistungen den Wert der Gegenleistung übersteigt (§ 29 Abs. 1 Einkommensteuergesetz).
Hier finden Sie Informationen zum Download
Weitere Möglichkeiten
Als Arbeitgeber_in können Sie Ihre Mitarbeiter_innen lohnsteuerfrei absichern und die Prämie dafür absetzen.
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Häufig gestellte Fragen
Bei der Bezugsumwandlung schaffen Arbeitgeber_innen den Rahmen für die Zukunftssicherung ihrer Mitarbeiter_innen. Dabei können die Arbeitnehmer_innen einen Teil ihres Bruttobezugs (25 Euro monatlich) für die Zukunftssicherung verwenden. Dieser Teil des Gehalts wird nicht ausbezahlt, sondern vom Unternehmen als Prämie in eine Lebensversicherung eingezahlt. Steuerlich profitieren dadurch beide Seiten: Die Zukunftssicherung reduziert die Lohnsteuerbemessungsgrundlage der Mitarbeiter_innen. Für das Unternehmen reduzieren sich bei diesen Mitarbeiter_innen die Lohnnebenkosten.
Mit der Zukunftssicherung haben Mitarbeiter_innen die Möglichkeit, bis zu 300 Euro jährlich in eine Lebensversicherung einzuzahlen – und zwar lohnsteuerfrei. Bei diesem Modell der Zukunftssicherung können Sie zwischen einer Altersvorsorge wahlweise in Form einer klassischen Erlebens- oder Er- und Ablebensversicherung oder einer Risikovorsorge in Form einer Ablebensversicherung mit Berufsunfähigkeitsvorsorge wählen.
Bei der Gehaltsumwandlung verwenden Mitarbeiter_innen eines Unternehmens einen Teil ihres Gehalts als Prämie für die Zukunftssicherung. Sie wird von den Arbeitgeber_innen lohnsteuerfrei – z. B. in eine Risikovorsorge – einbezahlt.