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Kfz-Versicherung
Um Ihr Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anzumelden, brauchen Sie folgende Unterlagen:
- Fahrzeugdokument des Fahrzeugs: EU-Übereinstimmungsbescheinigung, COC-Papier, Datenauszug, Typenschein oder Einzelgenehmigungsbescheid
- Kaufvertrag, Leasingbestätigung oder sonstiger Besitznachweis
- Standortnachweis
– für juristische Personen und selbstständig Tätige durch Gewerbeschein, Firmenbuchauszug, Wirtschaftskammerbestätigung oder Vereinsregisterbescheinigung
– für natürliche Personen erfolgt eine Abfrage im Zentralen Melderegister (ZMR) - Versicherungsbestätigung (kann für Generali Kund_innen in den Generali Zulassungsstellen vor Ort erstellt werden)
- Prüfgutachten gemäß § 57a KFG – sofern eine „Pickerl-Prüfung” bereits fällig war und die Prüfdaten nicht in der zentralen Begutachtungsdatenbank ersichtlich sind
- Kammerbestätigung für besondere Verwendungsbestimmungen (etwa bei Taxi, Mietwagen oder Gütertransport)
- Vollmacht (wenn die oder der Antragssteller_in vertreten wird)
- Identitätsnachweis (von der oder dem Antragsteller_in bzw. Bevollmächtigten)
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn Sie Ihr Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr lenken möchten. Sie leistet, wenn mit Ihrem Fahrzeug andere Personen verletzt oder fremde Sachen beschädigt werden. Außerdem hilft sie bei der Abwehr von ungerechtfertigten Schadenersatzforderungen – auch vor Gericht. Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung ist der Abschluss von Teil- und Vollkaskoversicherungen freiwillig. Kaskoversicherungen ersetzen Schäden am eigenen Fahrzeug.
Wenn Sie ein Kraftfahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr lenken wollen, sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Das gilt auch bei Kfz-Leasingverträgen.