Schaden online melden
Sie sind bereits bei der Generali versichert und möchten einen Schaden melden? Hier entlang.
Meine Generali
Als Generali Kund_in haben Sie Zugang zum Meine Generali Kundenportal. Dort können Sie z. B. Schadenmeldungen online einreichen und ihren Status verfolgen.
Häufig gestellte Fragen
Bei Fragen hilft Ihnen unser Kundenservice gerne weiter. Die Nummer Ihres regionalen Serviceteams finden Sie hier.
Bitte stellen Sie folgende Unterlagen bereit, sofern Sie schon zur Verfügung stehen:
- Schadenfotos
- Internationaler Unfallbericht Kfz
- Polizeiliche Anzeige
- Kostenvoranschlag
- Unterlagen von Ärzt_innen oder Krankenhausaufenthalten (Aufnahmebericht, Entlassungsbericht, Krankengeschichte, etc.)
Wenn Sie nicht Kund_in der Generali sind, können Sie Schäden online auf generali.at melden. Generali Kund_innen empfehlen wir, Schadenmeldungen über das Meine Generali Kundenportal bzw. die Meine Generali App einzubringen. Dort sind Ihre Daten bereits hinterlegt, wodurch die Abwicklung erleichtert wird.
Im Meine Generali Kundenportal finden Sie eine Übersicht der aktuellen Schäden und Leistungen. Nach dem Login erscheint eine Darstellung aller Schadenmeldungen mit dazugehörigem Bearbeitungsstatus und bisherigem Verlauf. Die Schadenübersicht kann außerdem im Bereich „Meine Schäden" aufgerufen werden.
Bitte beschreiben Sie im Feld „Schadenhergang” möglichst detailliert, was passiert ist. Diese Fragen können Ihnen bei der Befüllung helfen:
Was ist genau passiert?
Wo und wann genau ist der Vorfall passiert?
Was wurde beschädigt?
Wer wurde verletzt?
Wer ist Ihrer Ansicht nach verantwortlich?
Gibt es Zeug_innen (Name, Adresse)?
Im Schadenfall stehen wir Ihnen mit den Leistungen zur Seite, die in Ihrem Versicherungsschutz vereinbart wurden. Außerdem unterstützen wir Sie bei der Abwicklung des Versicherungsfalls. Wer sich weitere Zusatzleistungen sichern möchte, kann Assistanceleistungen abschließen. Damit bieten wir zusätzliche Hilfe in den Bereichen Zuhause, Kfz und Gesundheit.
Gutachter_innen werden im Schadenfall von der Versicherung beauftragt. Schadenfälle können mehrere Fachgebiete betreffen. Für eine reibungslose Abwicklung ist es wichtig, die fachlich geeignetsten Gutachter_innen auszuwählen.
Die Versicherung kümmert sich um die Beauftragung von Gutachter_innen und übernimmt auch die dafür anfallenden Kosten.
Wenn Sie Kund_in der Generali sind, können Sie Schadenfälle schnell und einfach online melden. Besuchen Sie dafür die Homepage — von dort gelangen Sie zum entsprechenden Online-Service. Oder nutzen Sie das Meine Generali Kundenportal. Hier können Sie den Schadenfall beschreiben und Fotos hochladen. Gegebenenfalls bitten wir Sie auch, medizinische Unterlagen oder andere Dokumente bereitzustellen. Generell gilt: Je genauer Sie den Sachverhalt belegen können, desto schneller kann Ihr Fall abgewickelt werden. Bei Fragen ist Ihre Kundenbetreuerin oder Ihr Kundenbetreuer gerne für Sie da.
Es ist Pflicht der Versicherungsnehmer_innen, einen Schadenfall bei der Versicherung zu melden. Die geschädigte Person kann die Versicherung über einen eingetretenen Schaden informieren — in diesem Fall wendet sich die Versicherung anschließend an den oder die Versicherungsnehmer_in mit der Bitte, den Schadenfall rasch zu melden.
Wichtig ist vor allem, dass Sie einen Schaden unverzüglich an Ihre Versicherung melden. Das gilt auch im Sinne der Schadenminderungspflicht. Bitte stellen Sie dabei möglichst alle notwendigen Referenzdaten für eine effiziente Bearbeitung Ihres Schadenfalls bereit – z. B. Polizzennummer, Kfz-Kennzeichen, etc. Am einfachsten können Sie Schäden online melden.
Besuchen Sie dafür die Homepage — von dort gelangen Sie zum entsprechenden Online-Service. Oder nutzen Sie das Meine Generali Kundenportal. Sie können Ihre Schadenmeldung aber auch telefonisch oder per E-Mail an unseren Kundenservice einbringen. Bei Fragen ist Ihre Kundenbetreuerin oder Ihr Kundenbetreuer gerne für Sie da.
Bitte machen Sie im Schadenfall Fotos und notieren Sie sich alle Informationen, die für eine Schadenmeldung benötigen werden: Datum, Uhrzeit, Hergang, eingetretene Beschädigungen, Verletzungen etc.
Bewahren Sie die beschädigten Sachen wenn möglich auf, bis wir uns bei Ihnen zurückmelden. Im Sinne der Schadenminderungspflicht sind unbedingt notwendige Notreparaturarbeiten sofort durchzuführen — diese sind jedoch ausreichend zu dokumentieren (z. B. mithilfe von Fotos).
Bitte stellen Sie je nach Schadenfall auch diese Informationen bereit:
- Bei Diebstahl eine Stehlgutliste
- Bei Kühlgutschäden eine Liste an verdorbenen Waren
- Bei Kfz-Unfällen einen befüllten Europäischer Unfallbericht mit den Namen und Kontaktdaten der Beteiligten sowie gegebenenfalls auch der Zeug_innen
- Die Polizeibehörde, die den Schaden aufgenommen hat