Kostenübernahme in der Krankenhauskostenversicherung
Die Regelungen der Kostenübernahme für Allgemeine Gebührenklasse und Sonderklasse können Sie hier nachlesen.
Krankenhausverzeichnis
Mit den meisten Krankenhäusern in Österreich verrechnen wir direkt. So müssen Sie kein Geld für Ihren Aufenthalt vorstrecken, wenn Sie stationär behandelt werden. Eine Liste unserer Vertragskrankenhäuser finden Sie hier.
Wenn Sie Fragen zur Kostenübernahme in Europa und weltweit haben, informieren wir Sie gerne persönlich. Wenden Sie sich dazu bitte an Ihre_n Betreuer_in oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Operationsgruppenschema zur Krankenversicherung
Das Operationsgruppenschema zur Krankenversicherung der Generali wurde gemeinsam mit Vertreter_innen der Ärztekammer entwickelt. Es wird angewendet, wenn für einen konkreten Krankenhausaufenthalt mit dem Krankenhaus und/oder den behandelnden Ärzt_innen keine Kostengarantie besteht. Es gilt also für Behandlungen in „Nichtvertrags-Krankenhäusern" oder für ambulante Operationen.
In diesen Fällen erfolgt der Kostenersatz nach den Regelungen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (§ 5 AVBKV) bis zu den in der Polizze angeführten tariflichen Leistungsbeträgen. Wird z. B. die Operation „T 4 17 Appendektomie (Blinddarm-Operation)" durchgeführt, erhalten Sie für das vom Arzt bzw. der Ärztin verrechnete Honorar eine Vergütung bis zu max. dem Betrag, der in Ihrer Polizze unter Operationsgruppe 4 (T 4 17) angeführt ist. Außerdem wird pro stationär notwendigem Aufenthaltstag maximal der Satz für operative Tageskosten ersetzt.
Bitte beachten Sie, dass ein etwaiger Kostenersatz jedenfalls mit dem Rechnungsbetrag limitiert ist.
Das Operationssgruppenschema in der gültigen Fassung finden sie hier.
Indizierung in der Krankenversicherung
Beispiele dazu finden Sie hier.