Flexibler Versicherungsschutz
Finanzielle Unterstützung bei Arbeitsunfähigkeit
Leistung auch bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit
Schutz vor Verdienstausfall
Das Krankengeld bietet finanzielle Unterstützung, wenn Sie längere Zeit arbeitsunfähig sind. Nach Ablauf eines vereinbarten Zeitraums bezahlen wir einen fixen Betrag für jeden Tag, an dem Sie nicht arbeiten können. Der Zeitraum, ab dem wir bezahlen, unterscheidet sich je nach Berufsgruppe. Mit dem Krankengeld können Sie mögliche Einkommensverluste abfedern.
Unsere Leistung
Wir zahlen das vereinbarte Krankengeld für jeden Tag, an dem Sie nicht arbeiten können, wegen
- Krankheit oder Unfallfolgen
- medizinisch notwendigen stationären Krankenhausaufenthalten aufgrund von Schwangerschaft und Entbindung
- Rehabilitationsaufenthalten
Hier finden Sie Informationen zum Download
Welche Leistungen deckt das Krankengeld?
Hier finden Sie ein Beispiel.
Emma ist selbstständige Architektin. Auf einer Baustelle löst sich ein Dachziegel und fällt während einer Baubesprechung auf ihren Fuß. Nach einer Behandlung in der Ambulanz darf Emma ihre Genesung zu Hause antreten. Ihr Krankenstand dauert 12 Tage.
- Emma hat das Krankengeld mit einer Leistung von 100 Euro nach Ablauf einer Karenzfrist von 7 Tagen versichert.
- Ab dem 8. Tag im Krankenstand bezieht Emma 100 Euro pro Tag und kann damit einen Teil ihrer entgangenen Honorare abdecken.
Weitere Möglichkeiten
Häufig gestellte Fragen
Vor allem bei Selbstständigen kann es durch entgangene Honorare zu Einkommensverlusten kommen. Die Krankengeld-Versicherung soll die möglichen Einkommensverluste bei Arbeitsunfähigkeit abfedern. Damit können Sie auch weitere Kosten für Ihre Genesung bezahlen.
Wir empfehlen, die Höhe des Krankengeldes so zu wählen, dass Sie mögliche Einkommensverluste im Fall einer längeren Arbeitsunfähigkeit auffangen können. Der Betrag sollte also Ihrem durchschnittlichen täglichen Einkommen entsprechen.
Das vereinbarte Krankengeld wird bezahlt:
- bei völliger Arbeitsunfähigkeit,
- nach Ablauf der vereinbarten Wartezeit und
- bei Nachweis der Arbeitsunfähigkeit.
Auch bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit bekommen Sie Krankengeld. In diesem Fall zahlen wir einen Prozentsatz des vereinbarten Betrags, der dem Grad der Arbeitsunfähigkeit entspricht.
Das Krankengeld wird ausbezahlt, solange Sie arbeitsunfähig sind – jedoch für maximal 365 Tage innerhalb von 3 Versicherungsjahren. Der Anspruch auf Krankengeld endet mit dem nachgewiesenen letzten Tag der Arbeitsunfähigkeit oder bei Erreichen des Pensionsalters.
Die Prämie einer Krankengeld-Versicherung hängt von Ihrem Alter und Ihrem Gesundheitszustand ab. Außerdem richtet sich die Prämie nach Ihrer Berufsgruppe, der gewählten Höhe des Krankengeldes und der vereinbarten Wartezeit.