Familienvorteil sichern
Sparen Sie mit unserem "Bring your family - Bonus"
Kinderbonus jetzt nutzen
Profitieren Sie von unserem Prämiennachlass für Kinder bis 14 Jahre
Rundum-Schutz ab dem ersten Tag
Mit unserer Baby-Option bereits ab der Geburt
Bring your family - Bonus
Bei Abschluss einer Krankenversicherung für Personen ab 18 Jahre:
- 5 Prozent Rabatt auf die gesamte Erwachsenenprämie für 3 Jahre
- Gültig für alle neu abgeschlossenen Tarife
Hinweis: Versicherungsbeginn bis spätestens 6. Dezember 2024.
Voraussetzung: Mindestens 2 neu versicherte Personen (ab 18 Jahre) oder 1 erwachsene Person (ab 18 Jahre) zu einer bestehenden erwachsenen Person (Hinweis: der Aktions-Rabatt gilt nur für die neu versicherte erwachsene Person).Kinderbonus
Starten Sie jetzt mit der bestmöglichen Gesundheitsvorsorge für Kinder bis 14 Jahre und nutzen Sie unseren Prämiennachlass:
Prämiennachlass für Kinder:
- 30 Prozent Rabatt für 3 Jahre auf die gesamte Kinderprämie
Gültig bei Abschluss einer Krankenversicherung für alle neu abgeschlossenen Tarife für Kinder bis zum 14. Geburtstag.
Hinweis: Versicherungsbeginn bis spätestens 6. Dezember 2024.
Ausnahmen: Gilt nicht für kurzfristige Verträge, für Grenzgänger_innen, für Nicht-Sozialversicherte und bei anfragepflichtigen Einzelfällen und Konvertierungen bzw. bei Einschluss eines neuen Tarifes.Baby-Option
Mehr Sicherheit für Ihr Baby. Als werdender Elternteil macht man sich Gedanken um die bestmögliche medizinische Versorgung des Babys. Darum können Sie mit der Baby-Option Ihr Neugeborenes ab dem Tag der Geburt versichern.
Vorteile bei Abschluss der Baby-Option:
- Versicherungsschutz für Ihr Baby im Umfang Ihrer Gesundheitsvorsorge
- Ohne Gesundheitsprüfung oder Wartezeiten
- Prämienerlass für die ersten 12 Lebensmonate Ihres Kindes bei Versicherung ab Geburt
Hinweis: Versicherungsbeginn bis spätestens 6. Dezember 2024.
Die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt notwendige Behandlungen und den Aufenthalt in einem öffentlichen Krankenhaus. Sie ersetzt auch die Behandlung bei niedergelassenen Ärzt_innen. Mit einer privaten Krankenversicherung haben Sie zusätzlich Zugang zu Privatspitälern sowie zu Privat- und Wahlärzt_innen in Österreich. So lassen sich Wartezeiten auf Termine und Operationen in vielen Fällen verkürzen. Außerdem übernehmen wir z. B. auch Kosten für alternativmedizinische ärztliche Behandlungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung oft nicht bezahlt werden.
Kassenärzt_innen sind Fachärzt_innen, die einen Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen haben. Leistungen von Kassenärzt_innen werden direkt mit der jeweiligen Krankenkasse abgerechnet. Privat- und Wahlärzt_innen arbeiten ohne Kassenvertrag und können ihre Honorare und Leistungen individuell festlegen. Die Behandlungskosten müssen Sie daher zunächst selbst bezahlen. Danach können Sie die Kosten zur Rückerstattung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Jedoch werden die Behandlungskosten von der Krankenkassa oft nur teilweise übernommen. Eine volle Kostenerstattung ist meist nur über die private Krankenversicherung möglich.
Unsere Privatarzttarife decken auch die Honorare von privaten Kinderärzt_innen. So können Sie Ihr versichertes Kind von dem oder der Ärzt_in Ihres Vertrauens behandeln lassen. Die Kosten für erbrachte Leistungen erstatten wir bis zur gewählten Jahreshöchstleistung pro Kalenderjahr.