Weltweite Deckung
Individueller Versicherungsschutz
Gesetzliche Pflichtversicherung
Wenn der Schuss nach hinten losgeht
Wer während der Jagd anderen Schaden zufügt, haftet dafür in vollem Umfang. Die Jagdhaftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und übernimmt Ersatzforderungen. Sie springt zum Beispiel ein, wenn sich aus Ihrem Gewehr versehentlich ein Schuss löst und dadurch jemand verletzt wird.
In Ihrem Haftpflichtschutz mitversichert
- Haltung eines Jagdhundes
- Besitz und Nutzung von Jagdhütten, Hochsitzen und Futterstellen
Absicherung für Ihren Jagdhund
Ein Jagdhund ist bei der Jagdhaftpflichtversicherung prämienfrei mitversichert. Damit sind Sie auch gegen Schäden geschützt, die Ihr Hund bei der Jagd verursacht. Zum Beispiel, wenn er auf die Straße läuft und dadurch einen Autounfall auslöst.
Hier finden Sie Informationen zum Download
Welche Schäden deckt die Jagdhaftpflichtversicherung?
Hier finden Sie ein Beispiel.
Bernd ist Hobbyjäger. Er ist mit einem Kollegen auf Hasenjagd, als sein Schuss das flüchtende Tier verfehlt. Dabei verletzt er seinen Jagdkollegen unabsichtlich am Bein.
- Nachdem Bernd den Schuss abgesetzt hat, haftet er für die Verletzung seines Kollegen.
- Die Jagdhaftpflichtversicherung übernimmt die Behandlungskosten.
Weitere Möglichkeiten
Sichert die beweglichen Gegenstände in Ihrer Wohnung gegen Gefahren wie Brand, Leitungswasseraustritt oder Diebstahl ab.
Ersetzt Reparaturkosten bis hin zum Wiederaufbau Ihres Eigenheims z. B. nach einem Brand oder Sturm.
Ersetzt Schäden, die z. B. Ihre Hunde bei anderen verursachen. Das gilt für Personenverletzungen und Sachschäden.