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Informationen und Service-Angebote zu Ihrer Versicherung finden Sie hier.

Informationen zur Vorsorge

Hier finden Sie einen Überblick über die Leistungen Ihrer Versicherung. Außerdem erfahren Sie, wie Nachhaltigkeit in den Deckungsstöcken berücksichtigt wird.

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Informationen zum Rechtsschutz

Hier finden Sie die Leistungen Ihrer Versicherung im Überblick.

Rechtsschutzversicherung

Wir schützen Sie vor den Kosten eines Rechtsstreits und verbinden Sie mit spezialisierten Anwält_innen in Ihrer Nähe.

Generali RechtsService

24h-Hilfe für Sie und Ihre Familie

Rechtsberatung

Einmal monatlich bei einer_m Anwält_in

Beratung-Plus

Bei Problemen auf Reisen, Internetkriminalität und Mobbing

Wer recht hat, soll Recht bekommen

Die private Rechtsschutzversicherung hilft Ihnen, wenn Sie Schadenersatz fordern, bei Strafverfahren, Vertragsstreitigkeiten oder Arbeitsrechts-Angelegenheiten und Problemen mit dem Pflegegeld. Sie übernimmt Prozesskosten vor Gericht. So schützen wir Sie vor ungerechtfertigten Anschuldigungen im Strafverfahren und unterstützen Ihre Forderungen vor Gericht.

Der Rechtsschutz deckt

  • Beratung durch Rechtsanwält_innen
  • Anwaltliche Vertretung vor Behörden und Gericht
  • Verfahrenskosten und Gerichtsgebühren
  • Sachverständigen-Honorare (bei Gericht)

Generali RechtsService

Bei rechtlichen Problemen im In- und Ausland gibt der Generali RechtsService Auskunft und Tipps. Wenn nötig, finden wir Anwält_innen in Ihrer Nähe, um Sie zu vertreten.

Rechtsberatung 

Durch die Generali RechtsService Partneranwält_innen einmal pro Monat sowie einmal jährlich ein Schreiben des Anwalts bzw. der Anwältin. 

Beratung-Plus

Rechtsberatung und außergerichtliche Intervention durch einen spezialisierten Generali RechtsService Partneranwalt bzw. eine Partneranwältin.

  • Bei rechtlichen Problemen im Zusammenhang mit einer Reise 
  • Zur Abwehr von Internetkriminalität 
  • Zur Abwehr von Mobbinghandlungen und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz durch Mitarbeiter_innen des gleichen Unternehmens
  • Bei rechtlichen Problemen im Zusammenhang mit Verträgen über unbewegliche Sachen (z. B. für Bauvorhaben in Österreich)

Hier finden Sie Informationen zum Download

Welche Leistungen umfasst die Rechtsschutzversicherung?

Hier finden Sie Beispiele.

Sophie wird auf der Schipiste von einem Schifahrer umgestoßen und dabei verletzt. Sie fordert Schmerzengeld und Verdienstentgang. 

  • Mit dem Schadenersatz-Rechtsschutz setzt Sophie ihre Ansprüche bei Gericht durch. 
  • Wir übernehmen das Kostenrisiko bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

Peters Hund beißt beim Spazierengehen eine Fußgängerin. Gegen Peter wird ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Er muss sich im gerichtlichen Vorverfahren und im Strafverfahren durch eine Anwältin verteidigen lassen. 

  • Mit dem Straf-Rechtsschutz setzt Peter sein Recht bei Gericht durch. 
  • Wir übernehmen die Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

Alinas Waschmaschine wird trotz richtiger Bedienung nach 2 Monaten kaputt. Sie fordert eine kostenlose Reparatur bzw. den Austausch des Geräts. Die Firma verweigert die Gewährleistung. 

  • Mit dem allgemeinen Vertrags-Rechtsschutz setzt Alina ihre Ansprüche bei Gericht durch. 
  • Wir tragen das Kostenrisiko bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

Nuriels Arbeitgeber kündigt das Dienstverhältnis und verweigert die Zahlung der Abfertigung. Er fordert die volle Abfertigung. 

  • Mit dem Arbeitsgerichts-Rechtsschtz setzt Nuriel sein Recht bei Gericht durch. 
  • Wir tragen das Kostenrisiko bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

Kai beantragt für seine Mutter Pflegegeld. Die Pensionsversicherungsanstalt entscheidet, dass seiner Mutter Pflegegeld nach Pflegestufe 2 zusteht. Nach seiner Meinung ist die Einstufung zu niedrig erfolgt und er bringt gegen den Bescheid der PVA Klage beim Arbeits- und Sozialgericht ein. 

  • Mit dem Pflegegeld-Rechtsschutz setzt Kai sein Recht bei Gericht durch. 
  • Wir übernehmen die Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

Weitere Möglichkeiten

Häufig gestellte Fragen

Versicherte Personen – der bzw. die Versicherungsnehmer_in, die bzw. der in häuslicher Gemeinschaft mit ihr bzw. ihm lebende_r Ehepartner_in oder eingetragene_r Partner_in oder Lebensgefährt_in, deren minderjährige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder; Enkelkinder nur, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem bzw. der Versicherungsnehmer_in leben), deren volljährige Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem bzw. der Versicherungsnehmer_in leben, nach Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem bzw. der Versicherungsnehmer_in leben und Familienbeihilfe bezogen wird. Bei Einzelpersonen besteht Versicherungsschutz für den bzw. die Versicherungsnehmer_in und seine bzw. ihre Kinder. Im gemeinsamen Haushalt lebende Kinder sind mitversichert, solange sie zu Zwecken der Ausbildung (Lehre, Studium) oder Ableistung des Präsenzdienstes bzw. Zivildienstes aus der häuslichen Gemeinschaft vorübergehend abwesend sind. Die Abwesenheit aus der häuslichen Gemeinschaft darf nicht länger als 12 Monate betragen. 

Pflegegeld-Rechtsschutz: Zusätzlich auch die Angehörigen (in häuslicher Pflege, nicht Pflege- oder Altersheim), das sind die Eltern, Großeltern des bzw. der Versicherungsnehmer_in und die Eltern des bzw. der Ehegatt_in oder eingetragenen Partner_in oder Lebensgefährt_in des bzw. der Versicherungsnehmer_in. Beim Rechtsschutz für mitversicherte Personen können Deckungsansprüche nur mit Zustimmung des bzw. der Versicherungsnehmer_in geltend machen. 

Fahrzeug-Rechtsschutz: Für ein oder mehrere bezeichnete Motorfahrzeuge, die im Eigentum der versicherten Person stehen, von ihr gehalten werden, auf sie zugelassen oder von ihr geleast sind. Der Versicherungsschutz erstreckt sich im Fahrzeug-Rechtsschutz auch auf den bzw. die berechtigte_n Lenker_in und die berechtigten Insass_innen dieser Fahrzeuge.

Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete: Der bzw. die Versicherungsnehmer_in z. B. als Eigentümer_in oder Mieter_in von genannten Wohnobjekten mit österreichischer Adresse.

Für die Rechtsschutzversicherung gelten bei Abschluss bestimmte Wartefristen. Das bedeutet, es gibt ab Vertragsbeginn keinen Versicherungsschutz für Schadenfälle, die vor Ende dieser Frist eingetreten sind. 

3 Monate Wartefrist 

  • Beratungs-Rechtsschutz-Plus 
  • Arbeitsgerichts-Rechtsschutz 
  • Sozialversicherungs-Rechtsschutz 
  • Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz 
  • Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete 
  • Steuergerichts-Rechtsschutz 

6 Monate Wartefrist 

  • Pflegegeld-Rechtsschutz 

Wartefristen für Rechtsschutz aus Erb- und Familienrecht

  • 12 Monate im Erbrecht 
  • 9 Monate in Kindschaftssachen 
  • 6 Monate in sonstigen Angelegenheiten des Familienrechts

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