Produktübersicht
Damit Sie sicher unterwegs sind, bieten wir vielfältige Versicherungslösungen rund um Ihr Fahrzeug - egal, ob neu oder gebraucht, Auto oder Motorrad.
Mehr Service für Ihre Prämie
Wir bieten umfangreiche Zusatzleistungen und Informationen rund um Ihre Kfz-Versicherung.
Bestellen Sie Ihre internationale Versicherungskarte
Nutzen Sie den Kfz-Zulassungsservice der Generali
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Weitere Leistungen
Mit diesen Bausteinen können Sie Ihre Versicherung individuell erweitern oder eine Paketlösung wählen.
Notfallhilfe am Schadenort
Wir helfen, wo Hilfe gebraucht wird
Bei einem Unfall oder einer Panne organisieren wir Unterstützung und übernehmen die Kosten.
- Pannen- und Unfallhilfe 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr
- Kostenübernahme für stationäre Heilbehandlungen in Europa
- Bei Unfällen im Ausland: Schadenersatz nach österreichischem Recht

Häufig gestellte Fragen
Wenn Sie ein Kraftfahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr lenken wollen, sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Das gilt auch bei Kfz-Leasingverträgen.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn Sie Ihr Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr lenken möchten. Sie leistet, wenn mit Ihrem Fahrzeug andere Personen verletzt oder fremde Sachen beschädigt werden. Außerdem hilft sie bei der Abwehr von ungerechtfertigten Schadenersatzforderungen – auch vor Gericht. Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung ist der Abschluss von Teil- und Vollkaskoversicherungen freiwillig. Kaskoversicherungen ersetzen Schäden am eigenen Fahrzeug.
Um Ihr Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anzumelden, brauchen Sie folgende Unterlagen:
- Fahrzeugdokument des Fahrzeugs: EU-Übereinstimmungsbescheinigung, COC-Papier, Datenauszug, Typenschein oder Einzelgenehmigungsbescheid
- Kaufvertrag, Leasingbestätigung oder sonstiger Besitznachweis
- Standortnachweis
– für juristische Personen und selbstständig Tätige durch Gewerbeschein, Firmenbuchauszug, Wirtschaftskammerbestätigung oder Vereinsregisterbescheinigung
– für natürliche Personen erfolgt eine Abfrage im Zentralen Melderegister (ZMR) - Versicherungsbestätigung (kann für Generali Kund_innen in den Generali Zulassungsstellen vor Ort erstellt werden)
- Prüfgutachten gemäß § 57a KFG – sofern eine „Pickerl-Prüfung” bereits fällig war und die Prüfdaten nicht in der zentralen Begutachtungsdatenbank ersichtlich sind
- Kammerbestätigung für besondere Verwendungsbestimmungen (etwa bei Taxi, Mietwagen oder Gütertransport)
- Vollmacht (wenn die oder der Antragssteller_in vertreten wird)
- Identitätsnachweis (von der oder dem Antragsteller_in bzw. Bevollmächtigten)