Exklusiver Zugang
Professionelle Verwaltung
Individuelle Veranlagung
Ein gutes Anlagegefühl
Mit einer fondsgebundenen Lebensversicherung stellen Sie sicher, dass Ihr Geld in guten Händen ist. Zu Fonds mit besonders günstigen Konditionen haben allerdings meist nur Großanleger_innen Zugang. Damit Sie als Privatperson zu den gleichen Renditechancen investieren können, bieten wir eine Veranlagung in institutionelle Fondsanteilsklassen. Dabei haben Sie die Möglichkeit, die zugrundeliegenden Investmentfonds selbst auszuwählen. So können Sie das Fondsportfolio für Ihre Lebensversicherung frei nach Ihrer Ertragserwartung und Risikofreude zusammenstellen.
Produkte im Vergleich
Wählen Sie Ihre Variante je nachdem, ob Sie eine Einmalveranlagung machen möchten oder Ihre Prämie laufend einzahlen.
Generali LifeInvest
- Einmalprämie
- Individuelle Veranlagung: Wir schichten Ihr Fondsvermögen auf Wunsch bis zu 4 Mal jährlich kostenlos um. So können Sie rasch auf Veränderungen der Finanzmärkte reagieren.
- Einstiegsmanagement: Die Erstveranlagung erfolgt in risikoärmere Fonds (z. B. Geldmarktfonds). Erst danach wird Ihr Vermögen über mehrere Monate automatisch auf die gewünschten Fonds umgeschichtet. Damit helfen wir Ihnen, das Kursrisiko bei einer Einmalveranlagung zu senken.
- Re-Balancing: Wir prüfen die Aufteilung der Fonds im Vertrag zum Jahrestag auf mögliche Verschiebungen durch Kursentwicklungen. Gegebenenfalls stellen wir das ursprünglich gewünschte Verhältnis wieder her.
- Ablaufmanagement: Um das Kursrisiko zum Vertragsende zu senken, können Ihre Fondsanteile automatisch in einen Absicherungsfonds umgeschichtet werden.
Generali Fondspolizze
- Laufende Prämienzahlung
- Individuelle Veranlagung: Ab dem 2. Jahr können Sie Ihre Fonds bis zu 4 Mal jährlich kostenlos ändern.
- Zusätzlicher Ablebensschutz: Im Ablebensfall werden nach Ablauf der Wartezeit 7 Prozent der Prämiensumme exkl. Versicherungssteuer ausbezahlt – und zwar zusätzlich zum vorhandenen Fondsvermögen.
- Teilauszahlungen: Schon ab dem 6. Versicherungsjahr können Sie auf einen Teil des angesparten Fondsvermögens zugreifen. Details dazu finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
- Versicherungssteuer statt Kapitalertragssteuer: In der Prämienzahlung ist die Versicherungssteuer von 4 Prozent enthalten. Dafür sind die erwirtschafteten Kapitalerträge von der Kapitalertragsteuer in Höhe von 27,5 Prozent befreit.
Nachhaltigkeit in der Geldanlage
Wir bieten auch eine breite Auswahl an nachhaltigen Fonds an. Sie haben die Wahl, wie Sie mit Ihrer Lebensversicherung Ihr Geld anlegen möchten — damit Ihre private Vorsorge auch zu Ihnen passt. Die Nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungen auf Produktebene finden Sie unter den Downloads.
Alle Informationen (inklusive Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen auf Fondsebene) zu Ihren Fonds finden Sie hier.
§ Hinweis zur Nachhaltigkeit: Die fondsgebundene Lebensversicherung ist ein Produkt mit Anlageoptionen. Ihre individuelle Fondsauswahl bestimmt, in welcher Ausprägung Nachhaltigkeit in Ihrer persönlichen Lebensversicherung berücksichtigt wird. Wenn Sie in Ihrer Veranlagung nur Anlageoptionen gemäß Artikel 6 wählen, sind in Ihrem Vertrag keine ökologischen oder sozialen Merkmale berücksichtigt. Die Einordnung der Anlageoptionen erfolgt gemäß Offenlegungs-Verordnung (EU) 2019/2088 in die Kategorien gemäß Artikel 6, 8 und 9.
Finanzprodukte nach Artikel 9: Diese Finanzprodukte streben eine nachhaltige Investition mit einer positiven Auswirkung auf Umwelt und Gesellschaft an. Sie werden auch als „dunkelgrüne“ Finanzprodukte bezeichnet.
Finanzprodukte nach Artikel 8: Das sind Finanzprodukte, die ökologische oder soziale Merkmale – oder eine Kombination beider Merkmale – bewerben bzw. fördern. Diese Merkmale werden zwar berücksichtigt, deren Umsetzung aber nicht aktiv angestrebt. Diese werden auch als „hellgrüne“ Finanzprodukte bezeichnet.
Finanzprodukte nach Artikel 6: Diese Finanzprodukte berücksichtigen Nachhaltigkeitskriterien gemäß Offenlegungs- oder Taxonomie-Verordnung nicht oder nur in geringem Umfang. Sie werden im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit als „sonstige Finanzprodukte“ bezeichnet.
Hier finden Sie Informationen zum Download
Welche Leistungen umfasst die fondsgebundene Lebensversicherung?
Hier finden Sie Beispiele.
Franz ist 52 Jahre alt, stolzer Vater und Opa. Seine Kinder sind gut versorgt und den beiden Enkeln geht es bestens. Er möchte einen Teil seines Vermögens neu anlegen und gleichzeitig für seine Familie vorsorgen. Im Fall seines Todes sollen die Enkel eine Ablebensleistung zu je 50 Prozent bekommen. Franz entscheidet sich deshalb, einen Teil seines Vermögens mit Generali LifeInvest zu veranlagen.
- Er rechnet damit, dass die Kurse auf den Aktienmärkten in den nächsten Monaten nachgeben werden. Deshalb schließt er das Einstiegsmanagement in seinen Vertrag ein. Damit der Vertrag in der gewünschten Anlageklasse bleibt, hat Franz das Re-Balancing in seinen Vertrag eingeschlossen.
- 6 Monate vor Ablauf beschließt er, die erzielten Wertzuwächse abzusichern und aktiviert dafür das Ablaufmanagement.
Anna ist 40 Jahre alt und möchte monatlich für ihre Zukunft vorsorgen. Ihr ist es wichtig, von den Entwicklungen am Kapitalmarkt zu profitieren. Gleichzeitig möchte sie sich aber auch die Vorteile einer Versicherung nicht entgehen lassen. Deshalb veranlagt sie ihr Geld mit der Generali Fondspolizze.
- 6 Jahre nach Vertragsabschluss möchte Anna das Wohnzimmer in ihrem Haus neu einrichten. Für die Finanzierung nutzt sie die Möglichkeit einer Teilauszahlung.
- Nach 10 Jahren passt Anna ihre gewählten Fonds an. Sie reduziert einen bereits vorhandenen Fonds und nimmt einen neuen Fonds hinzu. Diese Fondsänderung kann sie ab dem 2. Jahr 4 Mal jährlich kostenlos vornehmen.
Häufig gestellte Fragen
Eine fondsgebundene Lebensversicherung eignet sich zum langfristigen Vermögensaufbau, wenn man von den Ertragschancen des Kapitalmarktes profitieren möchte. Sie können die fondsgebundene Lebensversicherung für die Pensionsvorsorge nutzen, um beispielsweise Kinder oder Enkelkinder finanziell abzusichern oder sich selbst einen Traum zu erfüllen.
Nach Ablauf der steuerlichen Mindestbindefrist (10 bzw. 15 Jahre) ist eine Kapitalauszahlung grundsätzlich einkommensteuerfrei. Die Pensionszahlung ist bis zum Erreichen des Kapitalwerts von der Einkommenssteuer befreit. Für die Auszahlung fällt auch keine Kapitalertragsteuer an. Weitere Details erklärt Ihnen gerne Ihr_e Kundenbetreuer_in.
Die Lebensversicherung ist eine wertvolle Form der finanziellen Vorsorge, die Sie nicht leichtfertig kündigen sollten. Darum empfehlen wir Ihnen, vor einer Kündigung mit Ihrer Kundenbetreuerin oder Ihrem Kundenbetreuer zu sprechen. So können wir gemeinsam eine sinnvolle Lösung finden. Im Fall eines finanziellen Engpasses können Sie z. B. eine Prämienpause in Anspruch nehmen oder die Prämie reduzieren.
Bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung wird die Prämie ausschließlich in Fonds veranlagt. Sie bietet eine Erlebensleistung, die von der Entwicklung der vom Versicherungsnehmer gewählten Investmentfonds (Fondsvermögen) abhängig ist und eine zusätzliche Ablebensleistung. Die fondsorientierte Lebensversicherung mit wählbarer klassischer und fondsgebundener Veranlagung bietet garantierte Leistungen aus dem klassischen Deckungskapital sowie Leistungen aus dem fondsgebundenen Deckungskapital je nach Entwicklung der gewählten Investmentfonds.