Umfasst sämtliche Bauprojekte
Individueller Versicherungsschutz
In der Eigenheimversicherung inkludiert
Vermögensschutz für Bauherr_innen
Wenn auf Ihrer Baustelle Personen verletzt werden oder ihr Eigentum zu Schaden kommt, leistet die Bauherrenhaftpflichtversicherung. So schützen wir Ihr Vermögen vor Schadenersatzforderungen, die zum Beispiel wegen Pflichtverletzungen gestellt werden. Sind die Schadenersatzansprüche ungerechtfertigt, helfen wir Ihnen dabei, sie abzuwehren – wenn nötig auch vor Gericht.
Welche Pflichten haben Bauherr_innen?
- Verkehrssicherungspflicht: Ordnungsgemäßes Einrichten und Absperren der Baustelle
- Überwachungspflicht: Absicherung von gelagertem Material
- Auswahlpflicht: Beauftragung von fachkundigen Partner_innen
Hier finden Sie Informationen zum Download
Welche Schäden deckt die Bauherrenhaftpflichtversicherung?
Hier finden ein Sie Beispiel.
Christinas Haus befindet sich im Bau. Auf ihrer Baustelle wird Baumaterial auf der Straße abgelegt und nicht ausreichend gesichert. Ein Motorradfahrer übersieht das Baumaterial. Er weicht zu spät aus und stürzt.
- Als Bauherrin haftet Christina für Schäden, die durch den Hausbau entstehen.
- Der Motorradfahrer bleibt glücklicherweise unverletzt. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung übernimmt die Reparaturkosten für das Motorrad.
Weitere Möglichkeiten
Sichert die beweglichen Gegenstände in Ihrer Wohnung gegen Gefahren wie Brand, Leitungswasseraustritt oder Diebstahl ab.
Ersetzt Reparaturkosten bis hin zum Wiederaufbau Ihres Eigenheims z. B. nach einem Brand oder Sturm.
Leistet z. B. wenn der Gehweg auf Ihrem Grundstück nicht geräumt ist und sich dadurch jemand verletzt.
Häufig gestellte Fragen
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung deckt Schadenersatzansprüche, die gegen die oder den Bauherr_innen gestellt werden und wehrt unbegründete Forderungen ab. Ein begründeter Schadenersatzanspruch eines Dritten kann z. B. bei Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit ihrem Bauvorhaben entstehen.
Bauherr_innen sind für Schäden verantwortlich, die Dritte durch ihren Bau erleiden. Diese Schäden sind unabhängig von den Kosten für das eigene Bauprojekt. Die Versicherungssumme kann individuell festgelegt werden und richtet sich nach den Bedürfnissen der Bauherrin bzw. des Bauherrn. Ihr_e Kundenbetreuer_in berät Sie gerne!
Die Haus- und Grundbesitzhaftpflichtversicherung ersetzt Schäden aus dem Haus- und Grundstücksrisiko – wie z B. Winterdienst, Beleuchtung und Reinigung. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung deckt dagegen Schäden, die ein Bauvorhaben birgt – wie z. B. herabfallendes oder herumliegendes Baumaterial, unzureichende Absperrungen oder nicht gesicherte Baugruben.