Vereinbarung zur elektronischen Kommunikation
Sie vereinbaren mit der Generali Versicherung AG die „elektronische Kommunikation“.
Was vereinbaren Sie mit der Generali?
Ab sofort stellen wir Ihnen Dokumente und Informationen zu Ihrer Versicherung schnell und bequem in elektronischer Form per E-Mail oder über Ihr Kundenportal mit personalisiertem Zugang zur Verfügung. In letzterem Fall informieren wir Sie jeweils per E-Mail an Ihre bekanntgegebene E-Mail-Adresse darüber, dass wir ein neues Dokument hochgeladen haben. Im Kundenportal können Sie auswählen, dass wir Dokumente künftig direkt dem E-Mail anschließen, mit dem wir Sie über den Upload informieren.
Die elektronische Kommunikation können Sie mit uns vereinbaren, wenn Sie in einem Vertrag mit der Generali
- Versicherungsnehmer_in
- Versicherte Person
- Prämienzahler_in
- Zustellbevollmächtigte_r oder
- Kopienempfänger_in
sind.
Für welche Dokumente gilt diese Vereinbarung?
Wir werden folgende Dokumente elektronisch zur Verfügung stellen:
- Versicherungspolizzen
- Versicherungsbedingungen
- Erklärungen
- Sonstige Informationen
Achtung: Folgende Versicherungsdokumente schicken wir weiterhin mit der Post:
Versicherungspolizzen zu Lebens-, Berufsunfähigkeits- und Pensionsversicherungen
Inhaberpolizzen laut Versicherungsvertragsgesetz (werden im Zusammenhang mit der Lebensversicherung auch Überbringer-Polizzen genannt)
Ab wann gilt diese Vereinbarung?
Diese Vereinbarung gilt ab sofort für alle bestehenden und zukünftigen Versicherungsverträge, die Sie betreffen.
Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
Wir erstellen elektronische Dokumente in einem Standard PDF-Format oder einem anderen mit Adobe Acrobat Reader lesbaren Datenformat.
Indem Sie uns die Zustimmung zur elektronischen Kommunikation erteilen und Ihre E-Mail-Adresse mitteilen, bestätigen Sie uns, dass Sie
- regelmäßig Internetzugang haben;
- die technischen Einrichtungen haben, um E-Mails samt Anhängen bzw. die über das Kundenportal zur Verfügung gestellten Dokumente zu empfangen, dauerhaft abzuspeichern sowie laufend wiederzugeben.
Welche Rechte und Pflichten haben Sie und die Generali durch diese Vereinbarung?
Sie und die Generali
- können diese Vereinbarung jederzeit widerrufen.
- müssen Änderungen der E-Mail-Adresse unverzüglich bekannt geben.
- haben weiterhin das Recht, Erklärungen und Informationen in Papierform zu senden.
Sie können jederzeit eine kostenlose Version der Dokumente in Papierform von uns verlangen.
In manchen Verträgen vereinbaren wir, dass wir Originaldokumente in Papierform bekommen. Das betrifft z. B. Rechnungen im Schadenfall.
Wie können Sie uns Informationen elektronisch senden?
Die zentrale E-Mail-Adresse der Generali lautet office.at@generali.com.
Geben Sie bitte folgende Daten in Ihrem E-Mail an:
- Ihren vollen Namen (nur dann sind die E-Mails rechtswirksam) und
- die Polizzennummer des betreffenden Vertrages oder die Antrags- oder Schadennummer
Bitte senden Sie uns nur E-Mail Anhänge mit einem der folgenden Datenformate:
- *.docx, *.xlsx, *.pptx, oder sonstige gängige Formate
- *.pdf oder sonstige von Adobe Acrobat Reader lesbare Formate
- *.html oder sonstige von Webbrowsern (z. B. Google Chrome) lesbare Formate
- *.jpeg, *.gif, *.tif, .bmp oder sonstige gängige Bildformate