Generali ist exklusive Partnerin der
Kurzfristige Krankenversicherung für Studierende
Wenn Sie als Student_in medizinische Hilfe im Ausland brauchen, decken wir die Behandlungskosten.
Haushaltsversicherung
Wir ersetzen Schäden an den beweglichen Gegenständen in Ihrer Wohnung. Z. B. nach einem Brand oder einem Rohrbruch.
Reiseversicherung
Die Jahres-Reiseversicherung übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen im Ausland sowie den Heimtransport.
Häufig gestellte Fragen
Wichtig ist vor allem, dass Sie einen Schaden unverzüglich an Ihre Versicherung melden. Das gilt auch im Sinne der Schadenminderungspflicht. Bitte stellen Sie dabei möglichst alle notwendigen Referenzdaten für eine effiziente Bearbeitung Ihres Schadenfalls bereit – z. B. Polizzennummer, Kfz-Kennzeichen, etc. Am einfachsten können Sie Schäden online melden.
Besuchen Sie dafür die Homepage — von dort gelangen Sie zum entsprechenden Online-Service. Oder nutzen Sie das Meine Generali Kundenportal. Sie können Ihre Schadenmeldung aber auch telefonisch oder per E-Mail an unseren Kundenservice einbringen. Bei Fragen ist Ihre Kundenbetreuerin oder Ihr Kundenbetreuer gerne für Sie da.
Wenn Sie Kund_in der Generali sind, können Sie Schadenfälle schnell und einfach online melden. Besuchen Sie dafür die Homepage — von dort gelangen Sie zum entsprechenden Online-Service. Oder nutzen Sie das Meine Generali Kundenportal. Hier können Sie den Schadenfall beschreiben und Fotos hochladen. Gegebenenfalls bitten wir Sie auch, medizinische Unterlagen oder andere Dokumente bereitzustellen. Generell gilt: Je genauer Sie den Sachverhalt belegen können, desto schneller kann Ihr Fall abgewickelt werden. Bei Fragen ist Ihre Kundenbetreuerin oder Ihr Kundenbetreuer gerne für Sie da.
Bitte stellen Sie folgende Unterlagen bereit, sofern Sie schon zur Verfügung stehen:
- Schadenfotos
- Internationaler Unfallbericht Kfz
- Polizeiliche Anzeige
- Kostenvoranschlag
- Unterlagen von Ärzt_innen oder Krankenhausaufenthalten (Aufnahmebericht, Entlassungsbericht, Krankengeschichte, etc.)
Wer anderen einen Schaden zufügt, muss ihn in der Regel in voller Höhe ersetzen. Vor diesem finanziellen Risiko schützt die Privathaftpflichtversicherung. Sie bezahlt solche Schäden. Außerdem hilft sie Ihnen bei ungerechtfertigten Ersatzforderungen: Wenn Sie für den Schaden nach dem Gesetz nicht haften, klären wir das für Sie.
Eine private Unfallversicherung übernimmt Folgekosten, die nach einem Unfall entstehen können. Je nach Versicherungsumfang werden auch Kosten für Rettung, Transport, ärztliche Behandlungen, Heilmittel usw. ersetzt. Außerdem können Sie für den Fall einer dauerhaften körperlichen Einschränkung eine Geldleistung vereinbaren. Dabei entscheiden Sie, ob Sie eine einmalige Auszahlung oder eine monatliche Rente bekommen möchten. Der genaue Leistungsumfang der Unfallversicherung hängt von Ihren persönlichen Bedürfnissen ab. Bei uns können Sie aus verschiedenen Bausteinen wählen, um Ihren individuellen Unfallschutz zusammenzustellen.
Die Grunddeckung der Generali Haushaltsversicherung umfasst z. B. Schäden durch Feuer, Leitungswasseraustritt, Sturm, Einbruch, Glasbruch — auch die Privathaftpflichtversicherung ist inkludiert. Wahlweise können Sie den Deckungsumfang mit zusätzlichen Leistungen erweitern.
Versicherte Personen – der bzw. die Versicherungsnehmer_in, die bzw. der in häuslicher Gemeinschaft mit ihr bzw. ihm lebende_r Ehepartner_in oder eingetragene_r Partner_in oder Lebensgefährt_in, deren minderjährige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder; Enkelkinder nur, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem bzw. der Versicherungsnehmer_in leben), deren volljährige Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem bzw. der Versicherungsnehmer_in leben, nach Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem bzw. der Versicherungsnehmer_in leben und Familienbeihilfe bezogen wird. Bei Einzelpersonen besteht Versicherungsschutz für den bzw. die Versicherungsnehmer_in und seine bzw. ihre Kinder. Im gemeinsamen Haushalt lebende Kinder sind mitversichert, solange sie zu Zwecken der Ausbildung (Lehre, Studium) oder Ableistung des Präsenzdienstes bzw. Zivildienstes aus der häuslichen Gemeinschaft vorübergehend abwesend sind. Die Abwesenheit aus der häuslichen Gemeinschaft darf nicht länger als 12 Monate betragen.
Pflegegeld-Rechtsschutz: Zusätzlich auch die Angehörigen (in häuslicher Pflege, nicht Pflege- oder Altersheim), das sind die Eltern, Großeltern des bzw. der Versicherungsnehmer_in und die Eltern des bzw. der Ehegatt_in oder eingetragenen Partner_in oder Lebensgefährt_in des bzw. der Versicherungsnehmer_in. Beim Rechtsschutz für mitversicherte Personen können Deckungsansprüche nur mit Zustimmung des bzw. der Versicherungsnehmer_in geltend machen.
Fahrzeug-Rechtsschutz: Für ein oder mehrere bezeichnete Motorfahrzeuge, die im Eigentum der versicherten Person stehen, von ihr gehalten werden, auf sie zugelassen oder von ihr geleast sind. Der Versicherungsschutz erstreckt sich im Fahrzeug-Rechtsschutz auch auf den bzw. die berechtigte_n Lenker_in und die berechtigten Insass_innen dieser Fahrzeuge.
Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete: Der bzw. die Versicherungsnehmer_in z. B. als Eigentümer_in oder Mieter_in von genannten Wohnobjekten mit österreichischer Adresse.
Bei uns entscheiden Sie selbst, wie umfassend Sie sich auf Ihrer Reise absichern möchten. Je nach Leistungsumfang schützen wir Sie z. B. bei Reisestorno, Reiseabbruch und Verspätungen sowie bei Beschädigung oder Verlust Ihres Reisegepäcks. Außerdem versichern wir medizinische Leistungen im Ausland sowie den Heimtransport. Unser 24h-Notruf und die Soforthilfe sind weltweit für Sie da.
Die staatliche Pension leistet oft nur in sehr schweren Fällen. Allein kann sie die Einkommenslücke meist nicht schließen. Außerdem liegt der Schwerpunkt von staatlichen Maßnahmen auf der gesundheitlichen Rehabilitation und beruflichen Wiedereingliederung (z. B. in Form von Umschulungen). Aber auch Fixkosten, Leasing- und Kreditraten müssen weiterhin bezahlt werden. Die Berufsunfähigkeitsversicherung hilft dabei, sie zu decken.
Die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt notwendige Behandlungen und den Aufenthalt in einem öffentlichen Krankenhaus. Sie ersetzt auch die Behandlung bei niedergelassenen Ärzt_innen. Mit einer privaten Krankenversicherung haben Sie zusätzlich Zugang zu Privatspitälern sowie zu Privat- und Wahlärzt_innen in Österreich. So lassen sich Wartezeiten auf Termine und Operationen in vielen Fällen verkürzen. Außerdem übernehmen wir z. B. auch Kosten für alternativmedizinische ärztliche Behandlungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung oft nicht bezahlt werden.
Mit dem GesundheitsCoaching stehen wir Ihnen bei allen Fragen rund um Ihre Gesundheit zur Seite – vorbeugend, während Behandlungen und nach einer Erkrankung oder einem Unfall. Die Services des GesundheitsCoachings sind vielfältig: Sie reichen von der Information durch Gesundheitsexpert_innen und Ärzt_innen über die Beratung zu einem gesünderen Lebensstil bis hin zur Begleitung nach Erkrankungen.
Das GesundheitsCoaching ist rund um die Uhr über die 24h-Gesundheits-Hotline erreichbar. Auch über die Meine Generali App können Sie die Services nutzen oder Online Sprechstunden vereinbaren.