Ersparnis der Lohnsteuer und Lohnnebenkosten
Absetzbarkeit der Prämien
Höherer Ertrag
Wer für die eigenen Mitarbeiter_innen vorsorgt, spart Steuern
Motivierte Mitarbeiter tragen wesentlich zum Unternehmenserfolg bei: Wer mit Spaß und Elan bei der Sache ist, kämpft doppelt so hart für gemeinsame Ziele. Darum helfen wir Ihnen, Ihre Mitarbeiter_innen zu motivieren und zu belohnen. Die Zukunftssicherung als Altersvorsorge dient als Basisvorsorge bei Pensionsantritt. Unternehmen, die für Ihre Mitarbeiter_innen vorsorgen, bekommen außerdem steuerliche Vorteile: Prämienzahlungen als Sozialleistung zugunsten von Mitarbeiter_innen können als Betriebsausgabe abgesetzt werden.
Für alle Mitarbeiter_innen oder bestimmte Gruppen
- Arbeitnehmer_innen und angestellte Familienmitglieder
- Geschäftsführer_innen und geschäftsführende Gesellschafter_innen mit einer Beteiligung bis 25 Prozent
- Vorstandsmitglieder, die Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit beziehen
- Bundes-, Landes- und Vertragsbedienstete
Wichtig bei einer Gruppenbildung: Bei der Auswahl müssen ausgewogene und sachliche Kriterien zur Anwendung kommen.
Unser Tipp: Mit der Zukunftssicherung können Sie auch in Form einer Unfall- oder Krankenversicherung vorsorgen.
Steuerhinweise:
- Alle Angaben basieren auf der aktuellen Steuerrechtslage (Stand 06/2024). Für Änderungen oder Entfall der steuerlichen Begünstigungen kann daher keine Haftung übernommen werden.
- Die Lebensversicherung unterliegt der Versicherungssteuer von 4 Prozent auf die einbezahlte Prämie.
- Bei der Auszahlung der Kapitalleistung bzw. im Ablebensfall fallen keine weiteren Steuern wie z.B. die Kapitalertrag- bzw. Einkommensteuer an.
Hier finden Sie Informationen zum Download
Optionen und Vergleiche
Je nach Vorsorgemodell übernehmen entweder Arbeitgeber_in oder Arbeitnehmer_in die Prämienzahlungen.
- Das Unternehmen bezahlt die Prämie für die Altersvorsorge und kann diese als Betriebsausgabe absetzen
- Es fallen keine Lohnnebenkosten bzw. keine Sozialversicherungsbeiträge an
- Damit erbringt das Unternehmen eine wichtige Sozialleistung für seine Mitarbeiter_innen
- Die Mitarbeiter_innen können monatlich bis zu 25 Euro ihres Gehalts in das Altersvorsorgemodell einzahlen
- Diese ersparen sich die Lohnsteuer, während für das Unternehmen die Lohnnebenkosten sinken
- Die Sozialversicherungsbeiträge bleiben unverändert
Welche Leistungen umfasst die Zukunftssicherung in Form einer Altersvorsorge?
Hier finden Sie Beispiele.
Matthias ist 35 Jahre alt, als er in das Unternehmen als einsteigt. Sein Arbeitgeber bietet all seinen Mitarbeiter_innen eine freiwilliger Sozialleistung: eine Zukunftssicherung in Form einer Altersvorsorge.
- Dadurch kann sich Matthias auf eine steuerfreie Kapitalauszahlung, wenn er dann mit 65 Jahren in Pension gehen wird.
- Und sollte er im Laufe seines Arbeitslebens das Unternehmen doch einmal wechseln, ist das bis dahin angesparte Kapital nicht verloren.
Julia ist seit 5 Jahren im Unternehmen und nutzt die Zukunftssicherung in Form einer Gehaltsumwandlung. Als sie schwanger wird und ihn Karenz geht, fragt sie nach, was während dieser Zeit passiert:
- Während ihrer Karenz erfolgt keine lohnsteuerfreie Bezugsumwandlung durch den Arbeitgeber, der Vertrag wird also prämienfrei weitergeführt. Wenn Julia innerhalb von bis zu 24 Monaten zurückkehrt, wird der Vertrag aktiviert und mit unveränderten Konditionen weitergeführt. Falls es länger dauert, kann ein zusätzlicher Vertrag mit den aktuellen Rechnungsgrundlagen polizziert werden
- Julia kann aber während ihrer Karenz die Prämien auch selbst einbezahlen (aus versteuertem Einkommen)
Weitere Möglichkeiten
Eine Firmenpension steht für die steueroptimierte Vorsorge für Sie oder Ihre wichtigsten Mitarbeiter_innen.
Mit einer Pensionskassenlösung sparen Sie steuerschonend eine Zusatzpension für Ihre Mitarbeiter_innen an.
Mehr Service für Ihre Prämie
Wir bieten umfangreiche Zusatzleistungen rund um Ihre Versicherung
Alle Informationen zu Ihrer Versicherung finden Sie hier
So helfen wir Ihnen beim Gesundbleiben und nach einem Unfall
Häufig gestellte Fragen
Die Zukunftssicherung gemäß § 3 (1) 15a EStG ist eine Vorsorgelösung von Arbeitgeber_innen für Arbeitnehmer_innen. Sie bietet je nach ausgewählter Art folgende Leistungen:
- Bei Auswahl der Altersvorsorge:
Bei Pensionsantritt wird die angesparte Kapitalleistung ausbezahlt
Bei Auswahl der Risikovorsorge
Im Fall einer festgestellten Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent und einer Dauer von 6 Monaten oder länger wird eine Berufsunfähigkeitspension ausbezahlt
Bei Ableben der Arbeitnehmer_in bietet die Zukunftssicherung außerdem finanzielle Unterstützung für die Hinterbliebenen
Die Zukunftssicherung gemäß § 3 (1) 15a EstG können Sie als Altersvorsorge ODER als Risikovorsorge abschließen.
Bei Auswahl der Altersvorsorge:
Sie leistet bei Pensionsantritt in Form einer Kapitalleistung.
Bei Auswahl der Risikovorsorge:
Sie leistet im Fall einer bedingungsgemäß festgestellten Berufsunfähigkeit oder bei Ableben.
Für die Zukunftssicherung können Sie auch eine Unfall- und/oder Krankenversicherung wählen.
Die freiwillige Sozialleistung und die Bezugsumwandlung sind Varianten der Zukunftssicherung:
- Bei der freiwilligen Sozialleistung schließen Arbeitgeber_innen ein Zukunftssicherungsmodell für ihre Mitarbeiter_innen ab (z. B. statt einer Gehaltserhöhung). Pro Mitarbeiter_in werden 25 Euro monatlich lohnsteuerfrei in eine Lebensversicherung eingezahlt. Dabei spart sich das Unternehmen die Lohnnebenkosten und Sozialversicherungsbeiträge.
- Bei der Bezugsumwandlung schaffen Arbeitgeber_innen den Rahmen für ein arbeitnehmerfinanziertes Modell. So können Mitarbeiter_innen einen Teil ihres Bruttobezugs (25 Euro monatlich) für die Zukunftssicherung verwenden. Die Prämie zahlt das Unternehmen in eine Lebensversicherung ein. Damit reduziert sich die Lohnsteuerbemessungsgrundlage der Mitarbeiter_innen. Für das Unternehmen verringern sich durch die Bezugsumwandlung die Lohnnebenkosten bei diesen Mitarbeiter_innen.